RS OGH 1970/9/9 5Ob196/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1970
beobachten
merken

Norm

EO §381 A
EO §382 I
MG §8

Rechtssatz

Zur Sicherung eines auf § 8 MG gestützten Anspruches kann zwar eine EV bewilligt werden, doch dürfen der gefährdeten Partei durch die Provisorialmaßnahmen nicht Rechte eingeräumt werden, die ihr bei Obsiegen in dem über ihren Anspruch durchgeführten Verfahren nicht zuerkannt werden können (hier: Die Ermächtigung der Mieter, Erhaltungsarbeiten selbst durchzuführen).

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 196/70
    Entscheidungstext OGH 09.09.1970 5 Ob 196/70
    EvBl 1971/21 S 44 = MietSlg 22276

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0005035

Dokumentnummer

JJR_19700909_OGH0002_0050OB00196_7000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten