Norm
EO §381 ARechtssatz
Zur Sicherung eines auf § 8 MG gestützten Anspruches kann zwar eine EV bewilligt werden, doch dürfen der gefährdeten Partei durch die Provisorialmaßnahmen nicht Rechte eingeräumt werden, die ihr bei Obsiegen in dem über ihren Anspruch durchgeführten Verfahren nicht zuerkannt werden können (hier: Die Ermächtigung der Mieter, Erhaltungsarbeiten selbst durchzuführen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0005035Dokumentnummer
JJR_19700909_OGH0002_0050OB00196_7000000_003