- 6 Ob 87/73
Entscheidungstext OGH 12.04.1973 6 Ob 87/73
- 3 Ob 162/73
Entscheidungstext OGH 25.09.1973 3 Ob 162/73
Beisatz: Ausbleiben neuer und Verlust vorhandener Klienten. (T1) Veröff: MietSlg 25618
- 4 Ob 502/78
Veröff: SZ 51/20 = GesRZ 1978,170
- 2 Ob 550/79
Entscheidungstext OGH 03.07.1979 2 Ob 550/79
Beis wie T1; Beisatz: Keine Verweisung auf allfällige Schadenersatzansprüche in Geld schon wegen Schwierigkeit der Ermittlung aller hier in Betracht kommenden Faktoren. (T2)
- 3 Ob 567/81
Entscheidungstext OGH 16.09.1981 3 Ob 567/81
Vgl; Beisatz: Muss aber behauptet werden; sonst wäre die wegen Verletzung einer Abnahmeverpflichtung beantragte EV nicht zu erlassen, denn der aus einem entgangenen Geschäft (Umsatzrückgang) entstehende Schaden kann ohne weiters ermittelt und durch Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages ausgeglichen werden. (T3)
- 3 Ob 615/82
Entscheidungstext OGH 18.08.1982 3 Ob 615/82
Beisatz: Hier: Gäste eines Hotels (T4)
- 7 Ob 733/82
Entscheidungstext OGH 14.10.1982 7 Ob 733/82
Beis wie T1; Beis wie T3 nur: Muss aber behauptet werden. (T5) Beisatz: Auch die Gefahr des Verlustes von Kunden muss aus konkreten Gründen als wahrscheinlich erscheinen. (T6)
- 7 Ob 605/83
Entscheidungstext OGH 26.05.1983 7 Ob 605/83
Auch; Beisatz: Auch für die Annahme eines unwiederbringlichen Schadens durch drohenden Kundenverlust muss sich diese Tatsache aus dem vom Erstgericht als bescheinigt angenommenen Sachverhalt ergeben (wie schon 6 Ob 39/61) oder es müssen konkrete Umstände vorliegen, die den Eintritt dieses Nachteiles als wahrscheinlich erscheinen lassen. (T7)
- 6 Ob 770/83
Entscheidungstext OGH 20.10.1983 6 Ob 770/83
Auch
- 7 Ob 711/87
Beis wie T7
- 6 Ob 545/88
Beis wie T7
- 8 Ob 543/91
Veröff: WoBl 1992,163
- 4 Ob 20/92
Beis wie T2; Beisatz: Mit dem Verlust bereits bestehender Geschäftsverbindungen und den durch die konkurrenzierende Tätigkeit bedingten Ausfall möglicher weiterer Kunden ist auch eine Schmälerung des good-will-Wertes des Unternehmens verbunden. Ein unwiederbringlicher Schaden kann - entgegen der Entscheidung MietSlg 25618 - auch dann vorliegen, wenn die Existenzgrundlage des Unternehmens nicht gefährdet ist. (T8)
- 1 Ob 1660/95
Entscheidungstext OGH 06.09.1995 1 Ob 1660/95
Auch
- 2 Ob 232/98a
Ähnlich; Beisatz: Wird einem Eishockeyprofi die Möglichkeit genommen, als Mitglied einer Nationalmannschaft an internationalem Bewerben teilzunehmen, so droht ihm ein unwiederbringlicher Schaden. Für ihn ist mit dem Ausschluss von der Teilnahme an internationalen Bewerben ein Verlust an Bekanntheit verbunden ist, der mit dem Verlust des good-will eines Unternehmens durchaus verglichen werden kann. Überdies droht durch die fehlende Möglichkeit, als Spieler einer Nationalmannschaft an einem internationalen Bewerb teilzunehmen, der Verlust eines ohne Zweifel für jeden Spitzensportler erstrebenswerten Erlebnisses, der durch Geld überhaupt nicht ausgeglichen werden kann. (T9)
- 9 ObA 166/01d
Beis wie T1
- 9 ObA 254/01w
Beis wie T7
- 7 Ob 92/04m
Beis wie T7
- 4 Ob 161/06i
Auch
- 2 Ob 223/06t
Auch
- 7 Ob 25/09s
Vgl; Beisatz: Hier: Sicherung des Anspruchs auf Einhaltung eines gesetzmäßigen Vergabeverfahrens betreffend Kassenplanstelle. (T10)
- 4 Ob 152/10x
Vgl auch
- 6 Ob 215/10a
Vgl auch; Beis wie T7
- 6 Ob 204/10h
Auch; Beis ähnlich wie T7; Beisatz: Hier: Veräußerung eines Kundenstocks. (T11)
- 9 ObA 59/15i
Entscheidungstext OGH 28.05.2015 9 ObA 59/15i
Auch; Beis wie T8
- 4 Ob 185/20i
Beis wie T7