Norm: EO §381 BEO §382 Z6 II6EO §389 IIICEO §389 VA
Rechtssatz: Bei Bescheinigung des Anspruchs kommt es nicht darauf an, ob die gefährdete Partei den Vertrag im Grundbuch hätte bereits durchführen lassen können, sondern darauf, ob sie gegenüber ihrem Vertragspartner einen Anspruch auf Zuhaltung des Vertrages hat. Zu den Pflichten des Verkäufers gehört es, alle Handlungen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Erfüllung des Vertrages zu gefä... mehr lesen...
Norm: EO §381 BEO §389 IIID
Rechtssatz: Durch die beabsichtigte Einbringung von Betrieben einer OHG in eine AG erscheint der Anspruch auf Unterlassung von Verfügungen, die die Befriedigung von Abfindungsansprüchen eines ehemaligen Gesellschafters vereiteln oder erschweren könnten, nicht gefährdet. (Für die Bewertung von Kapitalgesellschaften gelten grundsätzlich dieselben Bewertungsfaktoren und Rechengrößen wie für die Bewertung von Einzelunter... mehr lesen...
Norm: ABGB §90 Abs2ABGB §92 nFAußStrG §18AußStrG §19EO §378 BEO §381 AEO §382 I
Rechtssatz: Die selbständige gerichtliche Ahndung einer Verletzung der nicht vermögensrechtlichen Ehepflicht des gemeinsamen Wohnens und die Erlassung eines gerichtlichen Auftrages an den Gatten, ihn in die Hausgemeinschaft der ehelichen Wohnung wieder aufzunehmen, ist seit 1.1.1976 ausgeschlossen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1ABGB §1175 HEO §381 AUWG §24
Rechtssatz: Untersagung der Bezeichnung einer "Arbeitsgemeinschaft" im Provisorialverfahren im Gegensatz zum Gebrauch einer registrierten Firma zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 351/76 Entscheidungstext OGH 07.09.1976 4 Ob 351/76 ÖBl 1977,33 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: EO §381 BUWG §24
Rechtssatz: Wird ein erfolgslos auf das UWG gestützter Anspruch auch auf einen Vertrag gestützt, kann er insoweit nur durch eine einstweilige Verfügung nach der EO gesichert werden; daher ist Gefahrenbescheinigung notwendig. Entscheidungstexte 4 Ob 344/76 Entscheidungstext OGH 15.06.1976 4 Ob 344/76 ÖBl 1977,53 6 Ob 51... mehr lesen...
Norm: EO §379 AEO §381 AEO §402ZPO §163
Rechtssatz: Die Erlassung einer einstweiligen Verfügung während eines unterbrochenen Verfahrens ist regelmäßig zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 316/76 Entscheidungstext OGH 06.04.1976 4 Ob 316/76 4 Ob 160/06t Entscheidungstext OGH 17.10.2006 4 Ob 160/06t ... mehr lesen...
Die Zweitklägerin sowie Josef W und die W-Ges. m. b. H (nunmehrige Erstklägerin) grundeten mit Gesellschaftsvertrag vom 6. Juli 1971 eine OHG unter der Firma W und Co. Gegenstand des Unternehmens dieser Personalgesellschaft war der Betrieb einer Wäscherei, Chemisch-Putzerei und Färberei. In Punkt VI des Gesellschaftsvertrages über die OHG wurde bestimmt, daß die Gesellschaft von allen Gesellschaftern gemeinsam vertreten wird und daß alle Gesellschaften verpflichtet sind, ihre ganze Ar... mehr lesen...
Die Zweitklägerin sowie Josef W und die W-Ges. m. b. H (nunmehrige Erstklägerin) grundeten mit Gesellschaftsvertrag vom 6. Juli 1971 eine OHG unter der Firma W und Co. Gegenstand des Unternehmens dieser Personalgesellschaft war der Betrieb einer Wäscherei, Chemisch-Putzerei und Färberei. In Punkt VI des Gesellschaftsvertrages über die OHG wurde bestimmt, daß die Gesellschaft von allen Gesellschaftern gemeinsam vertreten wird und daß alle Gesellschaften verpflichtet sind, ihre ganze Ar... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DHGB §117HGB §127
Rechtssatz: §§ 117 und 127 HGB treffen nur materiell-rechtliche Bestimmunge, zur Sicherung derartiger Bestimmungen bedarf es daher einer Gefahrensbescheinigung. Entscheidungstexte 7 Ob 507/76 Entscheidungstext OGH 30.01.1976 7 Ob 507/76 GesRZ 1976,60 = EvBl 1978/2 S 17 = SZ 49/11 1 Ob 554/90 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 DHGB §117HGB §127
Rechtssatz: §§ 117 und 127 HGB treffen nur materiell-rechtliche Bestimmunge, zur Sicherung derartiger Bestimmungen bedarf es daher einer Gefahrensbescheinigung. Entscheidungstexte 7 Ob 507/76 Entscheidungstext OGH 30.01.1976 7 Ob 507/76 GesRZ 1976,60 = EvBl 1978/2 S 17 = SZ 49/11 1 Ob 554/90 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 B
Rechtssatz: Gefährdung des Anspruchs auf Herausgabe eines Wechsels durch Erklärung des Gegners, er werde von dem Wechsel widmungswidrig Gebrauch machen. Dies muß als Ankündigung verstanden werden, er werde auch die Möglichkeiten, die ihm ein Wechsel gibt, vor allem diejenigen, die dem Wesen des Wechsels als Wertpapier entsprechen, anwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 502/76 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 B
Rechtssatz: Durch die EV soll weder die Erfüllung eines Vertrages erzwungen noch etwaige Vertragsverletzungen verhindert, sondern die Durchsetzung des Herausgabeanspruches gesichert werden (MietSlg 18755). Hiefür genügt nicht eine durch den Normalgebrauch der Sache herbeigeführte Zustandsveränderung. Entscheidungstexte 4 Ob 636/75 Entscheidungstext OGH 18.11.1975 4 ... mehr lesen...
Norm: EO §378 BEO §381 A
Rechtssatz: Der Klagsanspruch auf Einwilligung zur Einverleibung einer Wegedienstbarkeit kann durch eine einstweilige Verfügung auf Duldung des Befahrens des betreffenden Weges nicht gesichert werden. Entscheidungstexte 1 Ob 101/75 Entscheidungstext OGH 25.06.1975 1 Ob 101/75 1 Ob 7/13f Entscheidungstext OGH 07.0... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Das bloße Zuwiderhandeln gegen die Unterlassungspflicht ist noch nicht ein gewaltsamer Eingriff, der zur Wiederherstellung des früheren Zustandes zwingt. Entscheidungstexte 6 Ob 68/75 Entscheidungstext OGH 28.05.1975 6 Ob 68/75 5 Ob 567/83 Entscheidungstext OGH 05.04.1983 5 Ob 567/83 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Das bloße Zuwiderhandeln gegen die Unterlassungspflicht ist noch nicht ein gewaltsamer Eingriff, der zur Wiederherstellung des früheren Zustandes zwingt. Entscheidungstexte 6 Ob 68/75 Entscheidungstext OGH 28.05.1975 6 Ob 68/75 5 Ob 567/83 Entscheidungstext OGH 05.04.1983 5 Ob 567/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 DABGB §828ABGB §833 B1EO §381EO §382 FFlVfGG §15 ffTir FLG 1969 §33 ff
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß jeder Teilhaber einer Eigentumsgemeinschaft berechtigt ist, sich der zur Wahrung des Gesamtrechtes dienenden Rechtbehelfe - insbesonders der Eigentumsklage, der Eigentumsfreiheitsklage und der Räumungsklage - zu bedienen, deren er zur Wahrung seines Anteilsrechtes bedarf, kommt bei einer Agrargemeinschaft nicht in Betracht. ... mehr lesen...
Der Beklagte hat an der Westgrenze der in seinem Eigentum stehenden Grundparzellen 172 und 345 KG G fünf Kleingaragen errichtet, welche teilweise, nämlich in einem 22 m2 großen dreieckigen Zwickel, auf die Nachbarparzelle 1840 hinüberreichen. Diese Grundparzelle 1840 steht im grundbücherlichen Eigentum der Agrargemeinschaft "G", wobei die 16 Miteigentumsanteile ("Gräser") mit insgesamt 15 Höfen - einer von ihnen hat zwei Anteile realrechtlich verbunden sind. Einen solchen 1/16-Anteil ... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §381 AEO §389 IEO §389 VIEO §389 VIIEO §391 IIAZPO §406 Aa
Rechtssatz: Auch bei einstweiligen Verfügungen kommt es in Ansehung der Sachverhaltsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt der Erlassung der einstweiligen Verfügung an. Entscheidungstexte 5 Ob 41/75 Entscheidungstext OGH 15.04.1975 5 Ob 41/75 Veröff: SZ 48/45 5 Ob 103/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1432EO §379 BEO §381 AEO §389 IZPO §226
Rechtssatz: 1. Die Klagbarkeit ist nach österreichischen Recht dem materiellen Privatrecht und nicht etwa dem Rechtsschutzbedürfnis zuzuweisen. 2. Ein Anspruch, dem die Klagbarkeit fehlt, kann durch eine einstweilige Verfügung nicht gesichert werden. Entscheidungstexte 5 Ob 41/75 Entscheidungstext OGH 15.04.1975 5 Ob 41/75 JBl 19... mehr lesen...
Zur Sicherung ihres Klageanspruches, die beklagte Gegnerin sei schuldig, das Einschlagen von Spundwänden im Zuge der Verwirklichung des Bauvorhabens ob den Liegenschaften EZ 401 und EZ 646 KG S ab sofort zu unterlassen, begehrten die gefährdeten Kläger die einstweilige Verfügung eines inhaltsgleichen Verbotes für die Zeit bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreites, längstens jedoch bis 1. Oktober 1976. Sie begrundeten ihr Begehren mit der Behauptung, die beklagte Gegnerin l... mehr lesen...
Norm: EO §379 CEO §381 BEO §381 DEO §389 IEO §389 VI
Rechtssatz: Wo die einstweilige Verfügung eine vorläufige Befriedigung der gefährdeten Partei durch Leistung vorsieht, ist die materielle Rechtslage vom Verfügungsgericht strenger zu prüfen als sonst. Entscheidungstexte 1 Ob 15/75 Entscheidungstext OGH 05.03.1975 1 Ob 15/75 European Case... mehr lesen...
Norm: EO §381 BEO §382 Abs1 Z8 litc 2.FallEO §382 IVB
Rechtssatz: Notwendigkeit der Bescheinigung einer konkreten Gefährdung nach § 381 EO (EvBl 1964/371; JBl 1970,322; SZ 42/135; EvBl 1974/153 uva). Entscheidungstexte 1 Ob 12/75 Entscheidungstext OGH 22.01.1975 1 Ob 12/75 4 Ob 562/75 Entscheidungstext OGH 30.07.1975 4 Ob 562/75 Veröf... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Gewalt im Sinne des § 381 Z 2 EO muss in der Anwendung eines gegen den Anspruchsberechtigten gerichteten Zwanges oder in der Bedrohung mit einem solchen Zwang bestehen. Sie muss ihrem Gewicht nach dazu bestimmt sein, den zu erwartenden Widerstand des Berechtigten zu beseitigen. Entscheidungstexte 7 Ob 227/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 7 Ob 227/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §19EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Drohende Gewalt ist nicht schon das rechtswidrige oder gegen § 19 ABGB verstoßende Verhalten des Anspruchsgegners. Entscheidungstexte 7 Ob 227/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 7 Ob 227/74 EvBl 1975/228 S 495 7 Ob 638/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 7 Ob 638/77 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Gewalt im Sinne des § 381 Z 2 EO muss in der Anwendung eines gegen den Anspruchsberechtigten gerichteten Zwanges oder in der Bedrohung mit einem solchen Zwang bestehen. Sie muss ihrem Gewicht nach dazu bestimmt sein, den zu erwartenden Widerstand des Berechtigten zu beseitigen. Entscheidungstexte 7 Ob 227/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 7 Ob 227/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §19EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Drohende Gewalt ist nicht schon das rechtswidrige oder gegen § 19 ABGB verstoßende Verhalten des Anspruchsgegners. Entscheidungstexte 7 Ob 227/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 7 Ob 227/74 EvBl 1975/228 S 495 7 Ob 638/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 7 Ob 638/77 ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Kreisgericht Steyr zu 2 Cg 263/69 abgeschlossenen Vergleich vom 6. April 1970 verpflichtete sich die Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsgegnerin), dem damaligen Beklagten Franz S - dessen Verwandtschaftsverhaltnis zu ihr nicht näher angegeben war, die sich aber gegenseitig im Verfahren als Tochter und Vater, Franz S die Antragsgegnerin überdies als auch nach ihm erbberechtigt bezeichnet hatte - gegenüber, zur Sicherung eines vereinbarten Leibrentenver... mehr lesen...
Mit dem vor dem Kreisgericht Steyr zu 2 Cg 263/69 abgeschlossenen Vergleich vom 6. April 1970 verpflichtete sich die Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsgegnerin), dem damaligen Beklagten Franz S - dessen Verwandtschaftsverhaltnis zu ihr nicht näher angegeben war, die sich aber gegenseitig im Verfahren als Tochter und Vater, Franz S die Antragsgegnerin überdies als auch nach ihm erbberechtigt bezeichnet hatte - gegenüber, zur Sicherung eines vereinbarten Leibrentenver... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3EO §378 BEO §381 Z2 DEO §382 Z6 II6
Rechtssatz: Zur Sicherung eines Anspruches auf Unterfertigung einer Aufsandungserklärung zur Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes kann weder die Anmerkung des Veräußerungs- und Belastungsverbotes noch die Abnahme und gerichtliche Hinterlegung eines Ranganmerkungsbescheides verfügt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 174... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3EO §378 BEO §381 Z2 DEO §382 Z6 II6
Rechtssatz: Zur Sicherung eines Anspruches auf Unterfertigung einer Aufsandungserklärung zur Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes kann weder die Anmerkung des Veräußerungs- und Belastungsverbotes noch die Abnahme und gerichtliche Hinterlegung eines Ranganmerkungsbescheides verfügt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 174... mehr lesen...