Norm
ABGB §1068Rechtssatz
Der Wiederkaufsberechtigte, der auf Unterfertigung eines Vertrages über den Rückverkauf klagt, kann diesen Anspruch nicht durch ein Veräußerungsverbot sichern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0005065Dokumentnummer
JJR_19690723_OGH0002_0070OB00124_6900000_001