Norm: EO §378 AEO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung hat nicht den Zweck, die Erfüllung zu erzwingen oder etwaige Vertragsverletzungen zu verhindern, ihr Zweck ist nur, die Vereitlung der Durchsetzung des Anspruches zu verhindern oder die gefährdete Partei gegen Veränderungen des gegenwärtigen Zustandes zu schützen, die für sie mit einem drohenden unwiederbringlichen Schaden verbunden wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung hat nicht den Zweck, die Erfüllung zu erzwingen oder etwaige Vertragsverletzungen zu verhindern, ihr Zweck ist nur, die Vereitlung der Durchsetzung des Anspruches zu verhindern oder die gefährdete Partei gegen Veränderungen des gegenwärtigen Zustandes zu schützen, die für sie mit einem drohenden unwiederbringlichen Schaden verbunden wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Gefahr steuer- und finanzstrafrechtlicher Folgen bei Nichterstattung der Steuerklärung ist ein drohender unwiederbringlicher Schaden. Entscheidungstexte 6 Ob 95/66 Entscheidungstext OGH 06.04.1966 6 Ob 95/66 EvBl 1966/359 S 465 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS000... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Gefahr steuer- und finanzstrafrechtlicher Folgen bei Nichterstattung der Steuerklärung ist ein drohender unwiederbringlicher Schaden. Entscheidungstexte 6 Ob 95/66 Entscheidungstext OGH 06.04.1966 6 Ob 95/66 EvBl 1966/359 S 465 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS000... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, Mieter einer im Hause der Beklagten gelegenen Wohnung zu sein; der Erstbeklagte habe am 12. Februar 1965 die beiden Flügel der Vorzimmertür ausgehängt und auf den Dachboden getragen. Er begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, die Türflügel wieder einzuhängen bzw. einhängen zu lassen. Die Beklagten beantragen Abweisung des Klagebegehrens und bestritten das Vorliegen eines Mietverhältnisses. Der Kläger habe außerdem vor einigen Jahren das Schloß an der Vor... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Gesundheitliche Gefährdung kann drohender unwiederbringlicher Schade nach § 381 Z 2 EO sein. Entscheidungstexte 3 Ob 37/66 Entscheidungstext OGH 30.03.1966 3 Ob 37/66 Veröff: SZ 39/58 1 Ob 634/81 Entscheidungstext OGH 01.07.1981 1 Ob 634/81 Beisatz: Immaterielle Beeinträchtigungen zu denen Är... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, Mieter einer im Hause der Beklagten gelegenen Wohnung zu sein; der Erstbeklagte habe am 12. Februar 1965 die beiden Flügel der Vorzimmertür ausgehängt und auf den Dachboden getragen. Er begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, die Türflügel wieder einzuhängen bzw. einhängen zu lassen. Die Beklagten beantragen Abweisung des Klagebegehrens und bestritten das Vorliegen eines Mietverhältnisses. Der Kläger habe außerdem vor einigen Jahren das Schloß an der Vor... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Gesundheitliche Gefährdung kann drohender unwiederbringlicher Schade nach § 381 Z 2 EO sein. Entscheidungstexte 3 Ob 37/66 Entscheidungstext OGH 30.03.1966 3 Ob 37/66 Veröff: SZ 39/58 1 Ob 634/81 Entscheidungstext OGH 01.07.1981 1 Ob 634/81 Beisatz: Immaterielle Beeinträchtigungen zu denen Är... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit der von ihr am 17. März 1965 beim Erstgericht eingebrachten Klage, den Beklagten schuldig zu erkennen, das von ihm an der Tür der von der Klägerin im Hause des Beklagten gemieteten Wohnung angebrachte Vorhängeschloß sofort zu entfernen. Das Erstgericht erließ mit Beschluß vom 31. Mai 1965 auf Antrag der Klägerin eine einstweilige Verfügung, mit der zur Sicherung des Anspruches der Klägerin auf Abnahme des Vorhängeschlosses von der Wohnungstür dem Beklagten g... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit der von ihr am 17. März 1965 beim Erstgericht eingebrachten Klage, den Beklagten schuldig zu erkennen, das von ihm an der Tür der von der Klägerin im Hause des Beklagten gemieteten Wohnung angebrachte Vorhängeschloß sofort zu entfernen. Das Erstgericht erließ mit Beschluß vom 31. Mai 1965 auf Antrag der Klägerin eine einstweilige Verfügung, mit der zur Sicherung des Anspruches der Klägerin auf Abnahme des Vorhängeschlosses von der Wohnungstür dem Beklagten g... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist dahin auszulegen, dass einstweilige Verfügungen nicht nur zur Verhütung drohender Gewalt, sondern auch in Fällen, in denen ein Recht durch einen gewaltsamen Eingriff bereits verletzt wurde und ein Anspruch der gefährdeten Partei auf Behebung des durch diese Rechtsverletzung herbeigeführten Zustandes entstanden ist, zwecks Wiederherstellung des vor dem gewaltsamen Eingriff bestandenen Zustandes... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Nach § 381 Z 2 EO kann durch einstweilige Verfügung auch ein gewaltsamer Eingriff behoben werden. Entscheidungstexte 8 Ob 233/65 Entscheidungstext OGH 14.09.1965 8 Ob 233/65 SZ 38/133 = MietSlg 17139 (33) 6 Ob 68/75 Entscheidungstext OGH 28.05.1975 6 Ob 68/75 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Wenn der Vermieter den Mieter oder andere Personen, denen der Mieter den Zugang zur Mietwohnung gestattet, am Zutritt zur Wohnung durch Anbringung eines Vorhängeschlosses hindert, kann der Mieter den Vermieter auf Entfernung des Vorhängeschlosses klagen und dieses Begehren im Wege einer einstweiligen Verfügung sofort durchsetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist dahin auszulegen, dass einstweilige Verfügungen nicht nur zur Verhütung drohender Gewalt, sondern auch in Fällen, in denen ein Recht durch einen gewaltsamen Eingriff bereits verletzt wurde und ein Anspruch der gefährdeten Partei auf Behebung des durch diese Rechtsverletzung herbeigeführten Zustandes entstanden ist, zwecks Wiederherstellung des vor dem gewaltsamen Eingriff bestandenen Zustandes... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Nach § 381 Z 2 EO kann durch einstweilige Verfügung auch ein gewaltsamer Eingriff behoben werden. Entscheidungstexte 8 Ob 233/65 Entscheidungstext OGH 14.09.1965 8 Ob 233/65 SZ 38/133 = MietSlg 17139 (33) 6 Ob 68/75 Entscheidungstext OGH 28.05.1975 6 Ob 68/75 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Wenn der Vermieter den Mieter oder andere Personen, denen der Mieter den Zugang zur Mietwohnung gestattet, am Zutritt zur Wohnung durch Anbringung eines Vorhängeschlosses hindert, kann der Mieter den Vermieter auf Entfernung des Vorhängeschlosses klagen und dieses Begehren im Wege einer einstweiligen Verfügung sofort durchsetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §378 BEO §381KartG 1959 §36b Abs3
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 36 b KartG ist für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der der Vollzug der verhängten Liefersperre gehemmt werden soll, kein Raum. Entscheidungstexte 2 Okt 4/65 Entscheidungstext OGH 29.06.1965 2 Okt 4/65 EvBl 1966/30 S 38 = EvBl 1966/31 S 39 = ÖBl 1965,148 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 AEO §381 AZPO §226 V
Rechtssatz: Ein Eventualbegehren kann durch eine einstweilige Verfügung nicht gesichert werden (vgl 1 Ob 1021/31,1022/31 = NZ 1931,240). Entscheidungstexte 7 Ob 83/63 Entscheidungstext OGH 03.04.1963 7 Ob 83/63 Veröff: EvBl 1963/415, 554 2 Ob 173/74 Entscheidungstext OGH 20.06.1974 2 Ob 173/74 Verö... mehr lesen...
Norm: EO §370 C1EO §379 Abs2 Z1EO §381 BZPO §274
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Anspruchsgefährdung kommt es immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an (Hinweis auf die divergierende Judikatur). Entscheidungstexte 6 Ob 31/63 Entscheidungstext OGH 30.01.1963 6 Ob 31/63 Veröff: EvBl 1963/215 S 298 = JBl 1963,536 5 Ob 197/65 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei behauptet, daß die Zweit- bis Viertbeklagten Gesellschafter der erstbeklagten offenen Handelsgesellschaft sind. Die Erstbeklagte sei Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** und ***** beide KG W*****. Die Erstbeklagte schulde der Klägerin aus Bierbezügen 382.000 S. Da die Beklagten nicht in der Lage gewesen seien, ihre Verbindlichkeiten abzudecken, hätten sie sich entschlossen, das von der OHG betriebene Unternehmen zu veräußern. Am 22.2.1962 hätt... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Unwiederbringlicher Schaden durch Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtung, einen bestimmten Hengst der gefährdeten Partei jeweils zum Decken ihrer Stuten zur Verfügung zu stellen (Entfall der in diesem Jahr zu erwartenden Fohlen). Entscheidungstexte 1 Ob 164/62 Entscheidungstext OGH 11.07.1962 1 Ob 164/62 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Unwiederbringlicher Schaden durch Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtung, einen bestimmten Hengst der gefährdeten Partei jeweils zum Decken ihrer Stuten zur Verfügung zu stellen (Entfall der in diesem Jahr zu erwartenden Fohlen). Entscheidungstexte 1 Ob 164/62 Entscheidungstext OGH 11.07.1962 1 Ob 164/62 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: EV des Klägers, dem Beklagten das Betreten der Geschäftsräume der OHG, deren beide einzige Gesellschafter die Streitteile sind, zu verbieten. EV des Beklagten, dem Kläger die Behinderung des Beklagten, die Geschäftsräume zu betreten, zu untersagen. Die Erlassung einer EV, durch die ohne zureichenden Grund eine gesellschaftswidrige Maßnahme sanktioniert werden soll, ist abzulehnen. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: EV des Klägers, dem Beklagten das Betreten der Geschäftsräume der OHG, deren beide einzige Gesellschafter die Streitteile sind, zu verbieten. EV des Beklagten, dem Kläger die Behinderung des Beklagten, die Geschäftsräume zu betreten, zu untersagen. Die Erlassung einer EV, durch die ohne zureichenden Grund eine gesellschaftswidrige Maßnahme sanktioniert werden soll, ist abzulehnen. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109EO §7 BdIICEO §381 BEO §382 Z5 II5
Rechtssatz: Der Anspruch des Bestandgebers auf Rückstellung des Bestandobjektes kann im Falle missbräuchlicher Benützung durch ein Verbot der weiteren Benützung, allenfalls des Betretens des Bestandobjekts gesichert werden. Das Verbot, aus dem Bestandobjekt verpachtete Gegenstände zu entfernen oder entfernen zu lassen, setzt eine namentliche Bezeichnung dieser Gegenstände nicht voraus. ... mehr lesen...
Der im vorliegenden Rechtsstreit als Kläger auftretende X. wurde am 9. November 1949, 2 Uhr, unter dem Verdacht verhaftet, die Fabrikantin N. N., deren Leiche in der mit Wasser gefüllten Badewanne ihrer Wohnung in den späten Abendstunden des Vortages aufgefunden worden war, ermordet zu haben. Der Kläger war im Betrieb dieser Frau beschäftigt und auch Untermieter in ihrer Wohnung gewesen. Das Verfahren gegen ihn wurde jedoch nach einigen Wochen eingestellt und ihm auch ein Anspruch auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BIIEO §381 Z2 DEO §382 Z5
Rechtssatz: Provisorialverbot der Verwertung eines Films bei Bescheinigung eines aus § 1330 Abs 2 ABGB ableitbaren Unterlassungsanpruches (Verfilmung des Schicksals eines unschuldig unter Mordverdacht in Haft Gekommenen unter Hinzudichtung von Tatsachen die auf eine ehrenrührige Verzeichnung seines Charakters und Verhaltens in der Realität hinauslaufen; Veränderung des Namens bei sonst glaubhaft g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BIIEO §381 Z2 DEO §382 Z5
Rechtssatz: Provisorialverbot der Verwertung eines Films bei Bescheinigung eines aus § 1330 Abs 2 ABGB ableitbaren Unterlassungsanpruches (Verfilmung des Schicksals eines unschuldig unter Mordverdacht in Haft Gekommenen unter Hinzudichtung von Tatsachen die auf eine ehrenrührige Verzeichnung seines Charakters und Verhaltens in der Realität hinauslaufen; Veränderung des Namens bei sonst glaubhaft g... mehr lesen...
Norm: EO §379 CEO §381
Rechtssatz: Zur Frage der Gefährdung bei einer einstweiligen Verfügung zur Beseitigung der von den Gegnern verursachten Behinderung des Wasserbezuges. Entscheidungstexte 1 Ob 360/61 Entscheidungstext OGH 30.08.1961 1 Ob 360/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0005391 ... mehr lesen...
Die Streitteile sind die beiden Gesellschafter der OHG. Josef R. in M., bestehend aus Kaufhaus, Bäckerei und Landwirtschaft. Beide Streitteile begehren wechselseitig die Ermächtigung zur Übernahme des Unternehmens ohne Liquidation mit allen Aktiven und Passiven. Sie beantragen die Erlassung folgender einstweiliger Verfügungen: 1. Der Kläger stellte den Antrag, zur Sicherung seines Anspruches auf Übernahme der Unternehmens ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven der Beklagten a) di... mehr lesen...