Norm
EO §381 Z2 DRechtssatz
Der Anspruch auf Verschaffung einer bestimmten Eigentumswohnung mit Südlage kann durch ein an den Vertragspartner des künftigen Wohnungseigentümers gerichtetes Verbot, das dem Vertrag zugrundeliegende Projekt zu ändern, gesichert werden. Daß diese Verbot den Prozeßerfolg vorwegnimmt, hindert seine Bewilligung nicht, wenn die Erlassung zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens nötig erscheint. Keine Überstimmung eines Wohnungswerbers durch die übrigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0005345Dokumentnummer
JJR_19661025_OGH0002_0080OB00291_6600000_001