RS OGH 1966/10/25 8Ob291/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1966
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Norm

EO §381 Z2 D
EO §382 Z5 II5

Rechtssatz

Der Anspruch auf Verschaffung einer bestimmten Eigentumswohnung mit Südlage kann durch ein an den Vertragspartner des künftigen Wohnungseigentümers gerichtetes Verbot, das dem Vertrag zugrundeliegende Projekt zu ändern, gesichert werden. Daß diese Verbot den Prozeßerfolg vorwegnimmt, hindert seine Bewilligung nicht, wenn die Erlassung zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens nötig erscheint. Keine Überstimmung eines Wohnungswerbers durch die übrigen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 291/66
    Entscheidungstext OGH 25.10.1966 8 Ob 291/66
    MietSlg 18758

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0005345

Dokumentnummer

JJR_19661025_OGH0002_0080OB00291_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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