Norm
EO §381 BRechtssatz
Wenn bereits durch die im Ehescheidungsverfahren erlassene EV zur Sicherung des Anspruches der Ehefrau auf Benützung der Ehewohnung dem Beklagten rechtswirksam untersagt wurde, bei der Wohnungsgenossenschaft die Nutzungsrechte aufzukündigen und den für die Wohnung erlegten Baukostenzuschuß zu beheben, ist die Erlassung einer weiteren EV im wesentlichen gleichartigen Inhalts mangels Anspruchsgefährdung nicht gerechtfertigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0005224Dokumentnummer
JJR_19720829_OGH0002_0080OB00177_7200000_001