RS OGH 1972/8/29 8Ob177/72

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Veröffentlicht am 29.08.1972
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Norm

EO §381 B

Rechtssatz

Wenn bereits durch die im Ehescheidungsverfahren erlassene EV zur Sicherung des Anspruches der Ehefrau auf Benützung der Ehewohnung dem Beklagten rechtswirksam untersagt wurde, bei der Wohnungsgenossenschaft die Nutzungsrechte aufzukündigen und den für die Wohnung erlegten Baukostenzuschuß zu beheben, ist die Erlassung einer weiteren EV im wesentlichen gleichartigen Inhalts mangels Anspruchsgefährdung nicht gerechtfertigt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 177/72
    Entscheidungstext OGH 29.08.1972 8 Ob 177/72
    MietSlg 24647

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0005224

Dokumentnummer

JJR_19720829_OGH0002_0080OB00177_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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