RS OGH 1976/1/28 1Ob502/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1976
beobachten
merken

Norm

EO §381 B

Rechtssatz

Gefährdung des Anspruchs auf Herausgabe eines Wechsels durch Erklärung des Gegners, er werde von dem Wechsel widmungswidrig Gebrauch machen. Dies muß als Ankündigung verstanden werden, er werde auch die Möglichkeiten, die ihm ein Wechsel gibt, vor allem diejenigen, die dem Wesen des Wechsels als Wertpapier entsprechen, anwenden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 502/76
    Entscheidungstext OGH 28.01.1976 1 Ob 502/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0005195

Dokumentnummer

JJR_19760128_OGH0002_0010OB00502_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten