RS OGH 1976/10/14 2Ob534/76

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Veröffentlicht am 14.10.1976
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Norm

EO §381 B
EO §389 IIID

Rechtssatz

Durch die beabsichtigte Einbringung von Betrieben einer OHG in eine AG erscheint der Anspruch auf Unterlassung von Verfügungen, die die Befriedigung von Abfindungsansprüchen eines ehemaligen Gesellschafters vereiteln oder erschweren könnten, nicht gefährdet. (Für die Bewertung von Kapitalgesellschaften gelten grundsätzlich dieselben Bewertungsfaktoren und Rechengrößen wie für die Bewertung von Einzelunternehmungen und Personengesellschaften und der Wert des Vermögens einer AG drückt sich wohl im Wert ihrer Aktien aus).

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 534/76
    Entscheidungstext OGH 14.10.1976 2 Ob 534/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0005226

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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