Norm
EO §381 BRechtssatz
Durch die beabsichtigte Einbringung von Betrieben einer OHG in eine AG erscheint der Anspruch auf Unterlassung von Verfügungen, die die Befriedigung von Abfindungsansprüchen eines ehemaligen Gesellschafters vereiteln oder erschweren könnten, nicht gefährdet. (Für die Bewertung von Kapitalgesellschaften gelten grundsätzlich dieselben Bewertungsfaktoren und Rechengrößen wie für die Bewertung von Einzelunternehmungen und Personengesellschaften und der Wert des Vermögens einer AG drückt sich wohl im Wert ihrer Aktien aus).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0005226Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013