Norm
EO §381 BRechtssatz
Wird ein erfolgslos auf das UWG gestützter Anspruch auch auf einen Vertrag gestützt, kann er insoweit nur durch eine einstweilige Verfügung nach der EO gesichert werden; daher ist Gefahrenbescheinigung notwendig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0005172Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.01.2013