Norm
EO §379 CRechtssatz
Wo die einstweilige Verfügung eine vorläufige Befriedigung der gefährdeten Partei durch Leistung vorsieht, ist die materielle Rechtslage vom Verfügungsgericht strenger zu prüfen als sonst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0005396Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013