Norm
EO §378 ARechtssatz
Auch bei einstweiligen Verfügungen kommt es in Ansehung der Sachverhaltsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt der Erlassung der einstweiligen Verfügung an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0004877Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.02.2019