Norm
EO §17Rechtssatz
Die zulässige Veräußerung eines gepfändeten Geschäftsanteiles einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung belastet auch den gutgläubigen Erwerber; ihm gegenüber bleiben wirksam ausgesprochene Verbote aufrecht, sodaß er - ohne als Verpflichteter in das Exekutionsverfahren einbezogen zu werden - auch ohne Klage nach § 17 Abs 2 EO den exekutiven Zugriff auf den Anteil zu dulden hat. Ihm stehen - etwa wegen eines anderen Zeitablaufes - nur die Möglichkeiten nach § 37 EO offen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087044Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2021