Begründung: Mit dem am 11. September 2007 beim Erstgericht eingelangten, durch Ausfüllen eines Formblatts ausgeführten Exekutionsantrag beantragte die Betreibende zur Hereinbringung von 13.000 EUR sA aufgrund eines näher genannten Zahlungsbefehls des Landesgerichts Klagenfurt die Exekution durch Pfändung des der Verpflichteten gehörenden Miteigentumsanteils durch Erlassung des Gebots an die Verpflichtete, sich jeder Verfügung über ihren Miteigentumsanteil, den diesem zugrundeliegen... mehr lesen...
Begründung: In zwei näher genannten Vorverfahren führte die nun Verpflichtete, die in den USA lebt, als Betreibende gegen ihren gleichfalls in den USA lebenden Ehegatten auf Grund eines vollstreckbaren österr. Notariatsakts wegen 18,5 Mio EUR sA Exekution nach § 294 EO und § 331 EO und erwarb ein Pfändungspfandrecht am Kontoguthaben aus dem Verrechnungsguthaben zu Depot Nr 607 bzw an den Rechten aus dem Depotvertrag und den Herausgabeansprüchen von Wertpapieren des Ehegatten der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei „P*****" ***** GmbH, *****, vertreten durch Roschek & Biely Rechtsanwälte OEG in Wien, wider die verpflichtete Partei R***** d.d. R*****, ve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** reg.Gen.m.b.H., *****, vertreten durch Czernich Hofstädter Guggenberger & Partner Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen... mehr lesen...
Begründung: Eine je im Hälfteeigentum der beiden Verpflichteten stehende Liegenschaft samt Einfamilienhaus wurde je zur Hälfte den beiden Erstehern um das Meistbot von 440.000 EUR zugeschlagen. Gegenstand der Rechtsmittel ist nur der zweitinstanzliche Beschlussteil, womit dem Protokollarrekurs der beiden Ersteher gegen die Zuschlagserteilung Folge gegeben, der Zuschlagsbeschluss aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Versteigerung der Liegenschaft nach Erlassung eines gesetzm... mehr lesen...
Norm: EO §331 AEO §331 F
Rechtssatz: Das dem Verpflichteten aufgrund seiner Einsetzung als Nacherbe zustehende Anwartschaftsrecht kann nach den §§331 ff EO in Exekution gezogen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 75/07m Entscheidungstext OGH 13.07.2007 3 Ob 75/07m Veröff: SZ 2007/112 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies (u.a.) den Antrag der betreibenden Partei, ihr aufgrund des vollstreckbaren Notariatsakts vom 8. März 2005, GZ 1096, wider den Erstverpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren restlichen Forderung von 203.171,45 EUR s.A. die Exekution gemäß § 331 EO am verbücherten Vermögensrecht im Hinblick auf die zugunsten des Erstverpflichteten in Ansehung einer bestimmten Liegenschaft eingetragenen fideikommissarischen Substitution zu bewilligen, ab. ... mehr lesen...
Begründung: Die R***** Privatstiftung ist zur Firmenbuchnummer FN ***** im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Sie hat drei Vorstandsmitglieder, jedes von ihnen vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Stiftungsurkunde vom 15. 7. 1999 war von insgesamt sieben Stiftern errichtet worden. Darin behielten sich die Stifter nachstehende Rechte auf Lebenszeit vor: zu Punkt 4. Abs 1 das Recht zur Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder; zu Punkt ... mehr lesen...
Norm: EO §331 BEO §331 FMRG §42 Abs4WGG §20
Rechtssatz: Gegen den auf die Ermächtigung zur Kündigung des Genossenschaftsverhältnisses gerichteten Verwertungsantrag der betreibenden Partei kann die verpflichtete Partei zum Vorliegen eines Exekutionshindernisses (§ 42 Abs 4 MRG iVm § 20 WGG analog) einwenden, die Genossenschaftswohnung sei unentbehrlicher Wohnraum. Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte mit seinem Beschluss vom 10. Jänner 2005 der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer Teilforderung aus dem vor dem BGHS Wien abgeschlossenen Vergleich vom 6. September 1994 die Pfändung a) des der Verpflichteten gegenüber einer Wohnungsgenossenschaft zustehenden Finanzierungsbeitrags, mit dem untrennbar das Nutzungsrecht an einer Wohnung verbunden ist und b) des Anspruchs der Verpflichteten auf dasjenige, was ihr im Fall der Beendigung des Nutz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte und sein Vater waren zunächst gemeinsam Gesellschafter der Felix H***** GmbH (im Folgenden kurz Gesellschaft). Der Beklagte hielt an der Gesellschaft einen Geschäftsanteil, der einer Stammeinlage von ATS 490.000 entsprach; sein Vater hielt einen Geschäftsanteil, der einer Stammeinlage von ATS 510.000 entsprach. Auf Grund des Abtretungsvertrags vom 23. 10. 2000 erwarb der Beklagte den Geschäftsanteil seines Vaters um den Abtretungspreis von ATS 1. Da... mehr lesen...
Norm: MRG §42 Abs4EO §331EO §333
Rechtssatz: 1. Auch bei einer Genossenschaftswohnung gilt - ebenso wie bei einer Wohnung, auf die das MRG direkt Anwendung findet - die Exekutionsbeschränkung des § 42 Abs. 4 MRG. Benötigt nun der Bestandnehmer das genutzte Objekt zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses für sich oder seine Angehörigen, so muss eine Verwertung im Sinne des § 333 EO scheitern. 2. Eine Exekution nach § 331 EO auf Mitnutzungsrecht... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Mit Beschluss vom 03.05.2005 hat das Erstgericht der betreibenden Partei aufgrund des vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages des Handelsgerichtes Wien vom 15.06.2004, AZ 16 Cg 89/04 v, zur Hereinbringung einer Forderung von EUR 50.000,-- s.A. die Exekution nach § 331 EO bewilligt. Unter anderem wurde die Exekution durch Pfändung „des Anspruches der verpflichteten Partei aus Rückforderungen der von ihr zur Finanzierung des Bauvorhabens neben dem Entgelt geleiste... mehr lesen...
Norm: EO §331 FEO §333PSG §3 Abs3PSG §33PSG §34
Rechtssatz: Die dem Stifter gegenüber einer Privatstiftung zustehenden Gesamtrechte unterliegen ungeachtet der Bestimmung des § 3 Abs 3 PSG der Exekution nach §§ 331 ff EO, wenn er sich das Recht auf Widerruf vorbehielt und nach der Stiftungserklärung oder nach § 36 Abs 4 PSG zumindest zum Teil Letztbegünstigter ist, und/oder sich ein Änderungsrecht vorbehielt. Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Nutzungsberechtigte einer im Eigentum der Drittschuldnerin, einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft und nunmehrigen Rechtsmittelwerberin, stehenden Wohnung. Aufgrund des vollstreckbaren Vergleichs vom 6. September 1994 wurde der betreibenden Partei am 10. Jänner 2005 zur Hereinbringung einer Teilforderung von 9.927,28 EUR s.A. die Exekution durch Pfändung 1. des der Verpflichteten zustehenden Finanzierungsbeitrags, mit dem untrennbar das Nutzun... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 2. März 2004 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund dreier im Instanzenzug ergangener Urteile zur Hereinbringung von 1,172.341,13 EUR s.A. zuzüglich Prozesskosten erster Instanz sowie von Kosten des Rechtsmittelverfahrens von 5.181,63 EUR s.A. und 3.729,96 EUR s.A. gegen den Verpflichteten u.a. die Exekution nach § 294 EO auf Forderungen desselben gegen eine (im Firmenbuch eingetragene) Privatstiftung mit Sitz in Wien als Begünsti... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr Verpflichtete ist Stifter einer näher bezeichneten Privatstiftung (im Folgenden nur Privatstiftung). Nach dem Vorbringen der betreibenden Partei ist Zweck der Stiftung die Erhaltung, Sicherung und Verwaltung des der Stiftung gewidmeten Vermögens; Versorgung von Begünstigten. Begünstigter der Stiftung ist der Verpflichtete. Bei Auflösung der Stiftung ist das Stiftungsvermögen an den zuletzt Begünstigten zu übertragen. Zu Lebzeiten des Stifters bestimmt er die ... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist gemeinsam mit seiner (nun geschiedenen) Ehegattin Eigentümer von gemäß § 13 WEG 2002 verbundenen Anteilen an einem Liegenschaftsanteil, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist. Zur Hereinbringung der titelmäßigen Geldforderung von 57.742,76 EUR samt Zinsen und Kosten beantragte die Betreibende die Forderungsexekution gemäß § 294 EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung von Forderungen des Verpflichteten gegenüber vier im Exekutionsantrag bez... mehr lesen...
Norm: EO §331 A
Rechtssatz: Die Interpretation der §§ 331 ff EO hat sich am Zweck zu orientieren, die Exekution auf alle denkbaren Vermögensobjekte des Verpflichteten zu ermöglichen. Entscheidungstexte 3 Ob 277/05i Entscheidungstext OGH 15.02.2006 3 Ob 277/05i 3 Ob 75/07m Entscheidungstext OGH 13.07.2007 3 Ob 75/07m Beisatz: Hie... mehr lesen...
Norm: EO §331 A
Rechtssatz: Zweck der §§ 330 ff EO ist, die Exekutionsmöglichkeiten zu erweitern und sämtliche von anderen Exekutionsarten nicht erfassten, aber als Exekutionsobjekte in Betracht kommenden Vermögensrechte des Verpflichteten zu erfassen, weshalb bei der Beurteilung, ob ein Vermögensrecht diesen Bestimmungen unterfällt und gepfändet werden darf, großzügig vorzugehen und im Zweifel die Exekutionsunterworfenheit anzunehmen ist. ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §275EO §331 CEO §332
Rechtssatz: Bei der zwangsweisen Veräußerung von GmbH-Anteilen ist der Schätzwert nicht beschlussmäßig festzusetzen; er ist nach allfälliger Ergänzung, Richtigstellung und Verbesserung dem Verwertungsverfahren zugrunde zu legen. Die Parteien des Exekutionsverfahrens haben kein Rekursrecht gegen die (beschlussmäßige) Bekanntgabe des Schätzwerts, ebensowenig gegen allfällige Entscheidungen über ihre Einwendun... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibenden wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 63.588,75 EUR an rückständigem Unterhalt sowie des laufenden Unterhalts von 2.543,55 EUR monatlich die Exekution durch Pfändung der Gesamtrechte des Verpflichteten aus seinem Geschäftsanteil an einer bestimmten GmbH durch Doppelverbot bewilligt. Die Entscheidung über die beantragte Verwertung durch Verkauf nach Schätzung wurde zunächst vorbehalten. Bei der zur Entscheidung über den Verwertungsa... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bewilligte der betreibenden Partei in Abänderung der abweisenden Entscheidung der ersten Instanz zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Geldforderung die Exekution durch Pfändung des der Verpflichteten gegenüber einer GmbH zustehenden Rechts auf jederzeitige Abtretung deren Eigentumsrechts an einer bestimmten Liegenschaft gegen Zahlung „unter anderem" eines Kaufpreises von 1 EUR. Die betreibende Partei hatte in ihrem Antrag auf Bewilligung d... mehr lesen...
Begründung: Eine Bank erwirkte gegen die nunmehr Verpflichtete ein Versäumungsurteil, mit dem Letztere zur ungeteilten Hand mit anderen Personen zur Zahlung von 1,122.118,50 S sA und der Prozesskosten von 50.636,22 S verurteilt wurde. Die nunmehr betreibende Partei, infolge Verschmelzung Gesamtrechtsnachfolgerin der Titelgläubigerin, beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 60.000 EUR sA die Bewilligung der Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5EO §331 DWEG 2002 §13
Rechtssatz: § 13 WEG 2002 sieht - bedingt durch das Wesen des WEG und abseits vom System der EO - einen eigenen Modus der Zwangsversteigerung vor und ist insofern als lex specialis zu betrachten. Das Bewilligungsgericht hat ohne weiteres über die Pfändung des Aufhebungsanspruchs und den damit verbundenen Antrag auf Zwangsversteigerung zu entscheiden; eine abgesonderte Geltendmachung des Aufhe... mehr lesen...
Begründung: Die in aufrechter Ehe verheirateten Streitteile sind zu je 72/557 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft; ihre Anteile sind gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975 verbunden. Die in aufrechter Ehe verheirateten Streitteile sind zu je 72/557 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft; ihre Anteile sind gemäß Paragraph 12, Absatz eins, WEG 1975 verbunden. Der Betreibende beantragte, ihm auf Grund eines vollstreckbaren Urteils zur Hereinbringung von 152.... mehr lesen...
Begründung: Die Witwe des Erblassers und seine Alleinerbin, der der Nachlass mit Beschluss vom 27. September 2000 zur Gänze rechtskräftig eingeantwortet wurde, hatte u.a. mit dem pflichtteilsberechtigten Sohn und nunmehrigen Revisionsrekurswerber (im Folgenden nur Sohn) am 20. September 2000 vor dem Gerichtskommissär ein Pflichtteilsübereinkommen geschlossen, wonach der Sohn erklärt, in Abgeltung seines Pflichtteilsanspruchs einen bestimmten Liegenschaftsanteil in sein Eigentum zu ... mehr lesen...
Norm: EO §294 GEO §296EO §331 DEO §331 FEO §382 Z1 II7
Rechtssatz: Die Pfändung sich in Sammelverwahrung befindlicher Wertpapiere, sohin des im Miteigentum des Verpflichteten (Depotkunden) stehenden Sammelbestandteils, erfolgt gemäß § 331 EO durch Verfügungsverbot an den Verpflichteten und Leistungsverbot an den Drittschuldner (Bank). Entscheidungstexte 1 Ob 190/04d Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß §§ 81 ff EheG verband die antragstellende als gefährdete Partei (in der Folge: Antragsteller) den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit c zweiter Fall EO dahin, dass 1.) einer näher genannten Bank das gerichtliche Drittverbot auferlegt werde, der Antragsgegnerin als Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge: Antragsgegnerin) keinerlei... mehr lesen...
Norm: EO §331EO §341 Abs1 S2GewO 1994 §94 Z26GewO 1994 §95
Rechtssatz: Da das "Gastgewerbe" in § 94 Z26 GewO 1994 idF der Gewerberechtsnovelle 2002 zwar als 'reglementiertes Gewerbe' genannt wird, in der Aufzählung des § 95 GewO 1994 idnF jedoch nicht aufscheint, ist die Exekutionsbeschränkung des § 341 Abs1 Satz2 EO hierauf nicht anzuwenden." Entscheidungstexte 4 R 208/04v Entscheidung... mehr lesen...