RS OGH 1995/10/11 3Ob52/95, 3Ob81/01k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1995
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Norm

EO §331 F
ABGB §880a B

Rechtssatz

Die Bankgarantie bildet kein vermögenswertes Recht des Schuldners, der die garantierte Leistung zu erbringen hat. Sie ist deshalb kein geeignetes Objekt einer gegen diesen Schuldner geführten Exekution.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 52/95
    Entscheidungstext OGH 11.10.1995 3 Ob 52/95
  • 3 Ob 81/01k
    Entscheidungstext OGH 20.11.2001 3 Ob 81/01k
    Auch; Beisatz: Exekution wegen Geldforderungen kann nur in Vermögensbestandteile des Personalschuldners oder Realschuldners geführt werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079251

Dokumentnummer

JJR_19951011_OGH0002_0030OB00052_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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