Norm
EO §331 FRechtssatz
Die Bankgarantie bildet kein vermögenswertes Recht des Schuldners, der die garantierte Leistung zu erbringen hat. Sie ist deshalb kein geeignetes Objekt einer gegen diesen Schuldner geführten Exekution.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079251Dokumentnummer
JJR_19951011_OGH0002_0030OB00052_9500000_001