RS OGH 1954/4/21 3Ob266/54

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Veröffentlicht am 21.04.1954
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Norm

ABGB §294
ABGB §1431
EO §252

Rechtssatz

Die Führung der Mobilarexekution auf Zubehörgegenstände verwirkt nicht das Recht des benachteiligten Hypothekargläubigers zur Geltendmachung eines Bereicherungsanspruches (condictio indebiti) gegen einen irrtümlich bevorzugten Gläubiger, der durch Zuweisung des Erlöses von Zubehörsgegenständen, die zu einer dann in Zwangsversteigerung gezogenen Liegenschaft gehörten, zum Nachteil des Hypothekargläubigers bereichert wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0003772

Dokumentnummer

JJR_19540421_OGH0002_0030OB00266_5400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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