Norm
EO §252Rechtssatz
Darauf, daß der Bäckereibetrieb - Ertragsstandpunkt aus gesehen - überwiegt, kann es nicht ankommen. Die Widmung für das Unternehmen müßte eine ausschließliche Sache, die Wohnräume daneben an Bedeutung völlig in den Hintergrund treten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0003738Dokumentnummer
JJR_19591006_OGH0002_0030OB00356_5900000_001