Das Erstgericht verteilte die durch die Zwangsverwaltung der Liegenschaft EZ 1767 und des Hälfteanteiles der Liegenschaft EZ 1747 KG W für die Zeit vom 22. April 1977 bis 22. November 1979 erzielten Ertragsüberschüsse von insgesamt 632 583.52 S. Unter 14. und II wurde der betreibenden Partei und Pfandgläubigerin X-Bank reg. Genossenschaft mbH auf Grund des bei der Liegenschaft EZ 1747 KG W als Haupteinlage (COZ 66 mit dem Rang COZ 28) und bei der Liegenschaft EZ 1767 KG W als Nebenein... mehr lesen...
Norm: EO §215EO §216 IIEO §222 Abs3 aEO §222 Abs3 bWEG 1975 §1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 222 EO ist auch bei der Verteilung des Erlöses unterschiedlich belasteter Miteigentumsanteile analog anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 68/80 Entscheidungstext OGH 30.07.1980 3 Ob 68/80 Veröff: SZ 53/105 2 Ob 662/86 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §215EO §216 IIWEG 1975 §1
Rechtssatz: Ist mit dem Miteigentumsanteil untrennbar Wohnungseigentum verknüpft, setzt sich der Wert eines mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteiles aus dem Wert des Grundanteiles und dem Wert der im Wohnungseigentum stehenden Räumlichkeiten zusammen, der hypothetische Verkaufserlös kann daher, anders als bei schlichtem Miteigentum, nicht ausschließlich auf Grund der Eigentumsanteile ermittelt wer... mehr lesen...
Norm: EO §215EO §216 II
Rechtssatz: Durch die Massenbildung soll verhindert werden, dass bei verschiedener Pfandbelastung des Gesamterlöses ein Gläubiger aus einem Teil des Erlöses, an dem er kein oder ein späteres Pfandrecht hat, zum Nachteil eines Vorgläubigers zum Zug kommt. Entscheidungstexte 3 Ob 68/80 Entscheidungstext OGH 30.07.1980 3 Ob 68/80 SZ 53/105 ... mehr lesen...
Norm: EO §215EO §216 IIWEG 1975 §1
Rechtssatz: Sind also Teilmassen für ideelle Liegenschaftsanteile zu bilden, so werden sie, ausgehend vom dargelegten Gesichtspunkt des für jeden Teil hypothetisch zu ermittelnden Erlöses, nur dann mit dem der Miteigentumsquote entsprechenden Bruchteil des Gesamterlöses anzunehmen sein, wenn es sich um schlichtes Miteigentum handelt, weil sich dieses in der quotenmässigen Beteiligung am Gesamtrecht erschöpft. ... mehr lesen...
Norm: EO §215EO §216 II
Rechtssatz: Die EO enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen, in welcher Weise im Verteilungsverfahren erforderlichenfalls Teilmassen zu bilden sind. Die Versteigerungsbedingungen können durch die bei der Feilbietung einzuhaltende Vorgangsweise (etwa parzellenweise Versteigerung) indirekt auch diese Frage regeln, doch ist dies nicht unbedingt erforderlich, da durch die Versteigerungsbedingungen nur die Regeln für den zwa... mehr lesen...
Norm: EO §215EO §216 II
Rechtssatz: Eine Massenbildung ist immer dann erforderlich, wenn sich das Versteigerungsverfahren auf mehrere Liegenschaften (Liegenschaftsanteile) oder auf eine im Eigentum mehrerer stehende Liegenschaft bezogen hat und die Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteile verschieden belastet sind. Eine solche für das Verteilungsverfahren wesentliche Belastungsverschiedenheit liegt dann vor, wenn die Lasten nicht auf alle Liegen... mehr lesen...
Norm: EO §215EO §216 II
Rechtssatz: Die Teilmasse soll jenem Teil des Gesamterlöses entsprechen, den der betreffende Teil des Exekutionsobjektes, sei es nun eine von mehreren Liegenschaften oder ein realer oder ideeller Liegenschaftsanteil, bei der Versteigerung erzielte oder bei gesonderter Feilbietung erzielt hätte. Mangels anderer Anhaltspunkte wird der hypothetische Verkaufserlös nach dem Verhältnis von Teil- und Gesamtschätzwert zu ermitte... mehr lesen...
Im gegenständlichen Versteigerungsverfahren wurden 34 611/88 500 Anteile der W-GesmbH an der Liegenschaft EZ 1730 KG A, mit denen Wohnungseigentum verbunden ist, versteigert. Im einzelnen handelte es sich um A. 39 unverbaute Grundstücksanteile (= als "Stiege 1" projektiert), B. 5 Hochhauseigentumswohnungen (nicht vollständig fertiggestellt auf Stiege 2) samt Grundanteilen, C. 33 unverbaute Grundstücksanteile für projektierte Garagen und D. 3 unverbaute Grundstücksanteile für projektie... mehr lesen...
Zugunsten der betreibenden Partei ist in COZ 2 der versteigerten Liegenschaft EZ 4730 KG K als Nebeneinlage auf Grund des Leibrentenvertrages vom 20. Jänner 1969 das Pfandrecht für eine lebenslängliche Leibrentenforderung des A S von monatlich 20 000 S samt 10% Verzugszinsen einverleibt. Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der verpflichteten Partei wurde dem betreibenden Gläubiger auf Grund des Anerkenntnisurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 17. Mai 1978, GZ 38 Cg 1312... mehr lesen...
Die Klägerin erwirkte gegen den Beklagten einen Wechselzahlungsauftrag über 400 000 S samt Anhang. Der Beklagte erhob fristgerecht Einwendungen und machte im wesentlichen geltend, er hafte aus dem Wechsel nicht persönlich, da er ihn nur als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Firma Dipl.- Ing. S Ges. m. b. H. & Co, KG (im folgenden kurz: KG) angenommen habe. Auf eine persönliche Haftung des Beklagten sei überdies verzichtet worden. Die Klägerin habe den... mehr lesen...
Norm: EO §216 IEO §217GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Es muß mindestens das Grundverhältnis für die durch die Nebengebührenkaution sicherzustellenden Forderungen aus der Urkunde entnommen werden können und es ist weiters erforderlich, daß in der Urkunde die Forderungen aufgezählt werden, zu deren Deckung die Nebengebührenkaution herangezogen werden soll. Nur wenn wenigstens bedungen wird, daß sie zur Deckung aller nicht gleichen Rang mit dem Kapital g... mehr lesen...
Aus dem Meistbot von 2 010 000 S der am 15. Dezember 1977 versteigerten Liegenschaft EZ 1 KG A wurde vom Erstgericht der betreibenden Partei a) auf ihre im Range COZ 3 pfandrechtlich sichergestellte Forderung aus dem Darlehensvertrag vom 13. November 1962 von 400 000 S samt 7% Zinsen und einer Nebengebührensicherstellung von 40 000 S der gesamte Kapitalsbetrag, 7% Zinsen für die Zeit vom 15. Dezember 1974 bis 15. Dezember 1977, diverse Kosten und ohne nähere Aufgliederung die Nebengeb... mehr lesen...
Norm: EO §120EO §216 IIIh
Rechtssatz: Bei Annuitätenzahlungen ist im Falle des Rückstandes des Kapitals auch der sich daraus ergebende Zinsenrückstand im Rahmen des § 216 EO zuzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 84/77 Entscheidungstext OGH 20.12.1977 3 Ob 84/77 3 Ob 125/80 Entscheidungstext OGH 08.04.1981 3 Ob 125/80 Au... mehr lesen...
Norm: EO §216 IABGB §1415ABGB §1416
Rechtssatz: Bei einer exekutiven Zuweisung steht es nicht im Belieben des Gläubigers, eine Schuld abweichend von den Regeln des § 216 EO auf eine im Übrigen weniger gesicherte Forderung zu verrechnen (SZ 19/317). Entscheidungstexte 3 Ob 140/76 Entscheidungstext OGH 12.10.1976 3 Ob 140/76 3 Ob 123/85 ... mehr lesen...
Norm: EO §216 IIEO §217EO §222 Abs2 eEO §238
Rechtssatz: Mangels abweichender Anträge ist im Verteilungsverfahren die Vorschrift des § 222 Abs 2 EO (§ 238 EO) bei Berechnung der Zuweisungsbeträge analog anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 231/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 3 Ob 231/75 3 Ob 71/88 Entscheidungstext OGH 18.... mehr lesen...
Norm: EO §216 IIIdEO §216 IIIhEO §217 Abs1 Z1GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Höchstbetragshypothek genießen die nicht länger als 3 Jahre rückständigen Zinsen und die länger als 3 Jahre rückständigen Zinsen den gleichen Rang. Entscheidungstexte 3 Ob 100/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1974 3 Ob 100/74 RZ 1975/8,25 = SZ 47/73 8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1416EO §216 IEO §216 IIIh
Rechtssatz: Bei Unzulänglichkeit des für eine angemeldete Forderung zur Verfügung stehenden Betrages sind zuerst die Zinsen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 100/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1974 3 Ob 100/74 Veröff: SZ 47/73 8 Ob 49/89 Entscheidungstext OGH 09.03.1990 8 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §212EO §214EO §216 I
Rechtssatz: Der Richter hat in der Verteilungstagsatzung, sofern nicht eine Einigung über die Verteilung nach § 214 Abs 2 EO vorliegt, mit den Erschienenen nach den allgemeinen und besonderen Verteilungsgrundsätzen über jeden Anspruch (Kapital und Nebengebühren) in der Reihenfolge, in der die Befriedigung aus dem Meistbot erfolgen soll, zu verhandeln (§ 212 Abs 1 EO). Es sind daher nicht bloß Anmeldungen zu protoko... mehr lesen...
Mit der Behauptung, die Beklagte Maria L habe sich verpflichtet. In die Einverleibung der Mietrechte der Kläger ob der Liegenschaft EZ X iS des Mietvertrages vom 27. 6. 1967 einzuwilligen, sie weigere sich jedoch nunmehr, eine grundbuchsfähige Aufsandungserklärung abzugeben, beantragen die Kläger, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihre Einwilligung zur Einverleibung dieser Bestandrechte zu erteilen. Die Beklagte bestritt das Klagevorbringen; sie behauptete, den Mietvertrag vom 27. 6.... mehr lesen...
Anläßlich der Tagsatzung über die Verteilung des Meistbotes der am 17. 3. 1970 versteigerten Liegenschaft EZ 35/II KG I, die dem Franz und der Ludmilla G je zur Hälfte gehört hatte, wurde die Dienstbarkeit der Wohnung für Ludmilla G mit einem Wert von S 240.000.- angemeldet. Die Gläubiger Johann P und Herta S erhoben gegen diese Forderungsanmeldung Widerspruch, weil Ludmilla G Miteigentümerin der Liegenschaft gewesen sei und daher an eigener Sache kein Wohnungsrecht habe begrunden kön... mehr lesen...
Norm: ABGB §1446EO §156 IEO §156 IIICEO §216 3e
Rechtssatz: Obwohl § 1446 erster Satz ABGB nur § 526 ABGB zitiert, hat die Bestimmung auch bei anderen, persönlichen Dienstbarkeiten zu gelten. Das Wohnungsrecht eines Miteigentümers ist daher bei der Meistbotverteilung zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 10/71 Entscheidungstext OGH 03.02.1971 3 Ob 10/71 EvBl 1971/250 S 462 =... mehr lesen...
Mit der seit 10. 6. 1969 anhängigen Klage behauptet die Klägerin, die Beklagte habe mit Kaufvertrag vom 16. 8. 1968 von Berta Sch die Liegenschaft EZ 1423 KG O mit einem darauf errichteten Haus käuflich erworben. Dieses Haus habe die Klägerin auf Grund eines Mietvertrages vom 12. 4. 1967 ab 1. 5. 1967 als Dienstwohnung (gemeint zur Verwendung als Dienstwohnung eines ihrer Angestellten) innegehabt; als Vermieter und außerbücherliche Eigentümer seien bei Abschluß des Mietvertrages Marga... mehr lesen...
Es ist an dem in Lehre (Klang, Komm[2] II 421, Ehrenzweig[2], I/2, 425, Bartsch, 262 - das im Revisionsrekurs angeführte Zitat S 228 bezieht Ob der Liegenschaft EZ 462/2 KG E ist unter OZ 8 das Pfandrecht für die sich nicht auf Höchstbetragshypotheken -, Walker 250, und Neumann - Kreditforderung der F "N" R & Co bis zum Höchstbetrag von S 130.000.- Lichtblau[4], II, 1482, dagegen Ostheim, JBl 1960, 625 ff) und neuerer einverleibt. Rechtsprechung (ZBl 1928/181, SZ 9/40, SZ 19/134... mehr lesen...
Norm: EO §216 IIIgEO §216 IIIh
Rechtssatz: Durch den Schlusssatz des § 216 EO, der anordnet, dass die gerichtlich bestimmten Prozesskosten und Exekutionskosten und die nicht länger als drei Jahre vom Tag der Erteilung des Zuschlages rückständigen Zinsen gleiche Priorität mit dem Kapital genießen, wird keineswegs ausgeschlossen, dass die Zinsen und Kosten vom Zuschlagstag ab, wenn für dieselbe eine Kaution bestellt wurde, aus dem Meistbot zur Be... mehr lesen...
Zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 108.133 S samt Zinsen und Kosten wurde der betreibenden Partei die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ. 20, KG. H., bewilligt und die Einleitung des Versteigerungsverfahrens unter C-OZ. 91 der diesbezüglichen Grundbuchseinlage angemerkt. Mit Beschluß vom 30. Oktober 1967 erteilte das Erstgericht der betreibenden Partei um das Meistbot von 349.925 S den Zuschlag der Liegenschaft. Zur Meistbotverteilung meldete die betreibende Par... mehr lesen...
Norm: EO §216 I
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 216 Abs 2 EO über die Befriedigung von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen unterscheidet nicht zwischen Hypothekarforderungen und Reallastforderungen. Die Anspruchsbefriedigung ist in beiden Fällen die gleiche. Entscheidungstexte 3 Ob 44/68 Entscheidungstext OGH 22.05.1968 3 Ob 44/68 SZ 41/63 = EvBl 1968/381 S 604 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1445EO §156 Abs1 IEO §216 3e
Rechtssatz: Ist der pfandrechtliche sichergestellte Rentenberechtigte zugleich Ersteher, so erlischt wohl das Bezugsrecht durch Vereinigung; die diesem gegenüber selbständig gewordenen Ansprüche auf die rückständigen Einzelleistungen sind jedoch aus dem Meistbot abzudecken. Entscheidungstexte 3 Ob 44/68 Entscheidungstext OGH 22.05.1968 3 Ob 44... mehr lesen...
Norm: EO §216 IIIh
Rechtssatz: Die nach Erteilung des Zuschlages für das Meistbot anfallenden Zinsen sind auf die Gläubiger im Verhältnis der einzelnen Forderungen aufzuteilen, und zwar auch dann, wenn es sich um Forderungen handelt, die im Grundbuch ohne Zinsen einverleibt sind. Entscheidungstexte 3 Ob 71/66 Entscheidungstext OGH 22.06.1966 3 Ob 71/66 EvBl 1966/457 S 576 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §216 IEO §216 II
Rechtssatz: Es ergibt sich bereits aus der Vorschrift des § 210 EO und den Verteilungsgrundsätzen des § 216 EO, auf welche Weise ein etwa freiwerdender Meistbotrest an die noch nicht zum Zuge gelangten Gläubiger zu verteilen ist; daß nur jene Berechtigten zum Zuge kommen könnten, die gegen die Zuweisung der Kredithypothek Widerspruch erhoben haben, ist nicht einzusehen und würde gegen die gesetzlichen Vertei... mehr lesen...