Begründung: Unter Vorlage einer Pfandbestellungsurkunde vom 19. 5. 1998, in der festgehalten ist, daß die Antragstellerin gegen Hermann J*****, "aus dessen Tätigkeit für die Antragstellerin Schadenersatzforderungen aufgrund von Handlungen zum Schaden der Antragstellerin hat", begehrte die Antragstellerin "zur Sicherstellung aller Schadenersatzforderungen aus Haupt- und Nebenansprüchen aller Art bis zum Höchstbetrag von S 3,500.000,-- die der Antragstellerin gegen Hermann J*****,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kreditverträgen vom 30.11.1979 und 19.11.1980 räumte die Klägerin dem Sohn der Beklagten, Anton V***** jun., einen Haftungskredit ein. Zur Sicherstellung der Ansprüche aus den Kreditverträgen verpfändeten die Beklagten ihre Liegenschaft EZ ***** KG E*****, Gerichtsbezirk N*****, bis zum Höchstbetrag von insgesamt S 420.000,--. In der Folge nahm der Begünstigte die Haftung der Klägerin in Anspruch. Da der Hauptschuldner den Haftungskredit nicht fristgerec... mehr lesen...
Begründung: Alleineigentümer der vom gegenständlichen Eintragungsbegehren betroffenen Liegenschaft EZ ***** ist Thomas S*****. Dieser hat von der Antragstellerin zwei Darlehen über je S 300.000,- erhalten und ihr zu deren Besicherung seine Liegenschaft verpfändet. Hiezu wurden am 18.10.1996 und am 24.1.1997 in der Praxis übliche verbundene Schuldscheine und Pfandurkunden (Formularvordrucke mit maschinschriftlichen Ergänzungen und Einfügungen) ausgestellt. In den Schuldscheinen... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots für die am 4.5.1995 den Erstehern Josef R***** und Andrea R***** um S 5,350.000,-- zugeschlagene Liegenschaft EZ 440 GB ***** E*****. Im Grundbuch sind für die erstbetreibende Partei R***** GmbH in CLNr 9 aufgrund von Schuldschein und Pfandurkunde vom 28.12.1989 ein Pfandrecht von S 1,575.000,-- mit einer Nebengebührensicherstellung von S 393.000,-- je im Rang der zu CLNr 2 eingetragenen Rangordnung für ein Pfandrecht im ... mehr lesen...
Norm: EO §215EO §216 IABGB §1358
Rechtssatz: Die Sonderstellung der Meistbotszinsen ist für die Frage, ob und wie weit eine Zuweisung aus Meistbotszinsen an einen Gläubiger, zu dessen Sicherheit der Verpflichtete gebürgt hatte, als Zahlung des Bürgen im Sinn des § 1358 ABGB zu werten ist, von Bedeutung. Stünde etwa dem Gläubiger kein Zinsenanspruch oder doch jedenfalls kein über den Zuschlagstag hinausgehender Zinsenanspruch zu, dann würde der... mehr lesen...
Norm: EO §215EO §216 I
Rechtssatz: Die Meistbotszinsen fallen - ebenso wie die Fruktifikatszinsen - nicht in die allgemeine Verteilungsmasse, sondern bilden einen allen Berechtigten, deren Forderungen auf das Meistbot gewiesen und nicht vom Ersteher übernommen werden, gemeinsamen Befriedigungsfonds, der ohne Rücksicht auf die Rangordnung der auf das Meistbot gewiesenen Ansprüche unter sie nach dem Verhältnis der ihnen aus dem Meistbot zugewiese... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 VBEO §216 IIIhEO §217GBG §14 Abs2GBG §26
Rechtssatz: Die Eintragung der Nebengebührensicherstellung bewirkt von vornherein eine pfandrechtliche Haftung nur nach Maßgabe der betreffenden Vereinbarung und der ihr entnehmbaren Spezifizierung der gesicherten Forderungen. Einer Abweisung des Eintragungsbegehrens hinsichtlich jener Forderungen, die - für sich allein - mangels ausreichender Spezifikation nicht durch eine Neben... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 IVEEO §210 VBEO §216 IIIhEO §217ABGB §912GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Eine grundbücherliche Nebengebührensicherstellung ist ausreichend tituliert und präzisiert, wenn in der betreffenden Vereinbarung das Gesamtausmaß der gesicherten Nebengebühren genannt und dazu noch eine Spezifikation dieser Ansprüche durch die Bezugnahme auf das Grundverhältnis und die Art der jeweils vorausschauend in die Sicherung einbezogenen Nebengeb... mehr lesen...
Norm: EO §216 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 216 EO I Allgemeine Verteilungsgrundsätze II Verfahrensrechtliches (auch Widerspruch) III Besondere Verteilungsgrundsätze: a) Auslagenvorschüsse (§ 216 Abs 1 Z 1 EO) b) Rückständige Steuern mit Vorzugsrechten (§ 216 Abs 1 Z 2 EO) c) Rückständige Forderungen gemäß § 13c Abs 3 WEG 1975 und § 27 WEG 2002 (§ 216 Abs 1 Z 3 EO) d) Hypotheken e) Reallasten und Bestandrechte f) Deckung... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner stellte am 14.11.1990 den Antrag auf Abschluß eines Zwangsausgleiches. Bei der Ausgleichstagsatzung am 9.1.1991 verbesserte er seinen Ausgleichsvorschlag, indem er den Konkursgläubigern eine 20-%ige Quote auf ihre Forderungen bot, zahlbar in zwei gleichen Raten binnen 6 Wochen und 9 Monaten ab Annahme des Zwangsausgleiches, nicht aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung. Die bei der Ausgleichstagsatzung anwesenden stimmberechtigten Konkursgläubig... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Klinger, Dr.Angst und Dr.Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Hermine S*****, vertreten durch Dr.Karlheinz Waysocher, Rechtsanwalt in Völkermarkt, wider die beklagte Partei A*****-Bank ***** vertreten durch Dr.Georg Walderdorff ua, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unzu... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung ihrer Forderung wurde der betreibenden Partei die Zwangsversteigerung von dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaftsanteilen bewilligt. In den von der betreibenden Partei in der Folge vorgelegten Versteigerungsbedingungen heißt es in Punkt 3 unter anderem: "Vom Ersteher sind ohne Anrechnung auf das Meistbot nachfolgende Dienstbarkeiten, Ausgedinge, Reallasten bzw. sonstige Lasten zu übernehmen: 1. ...... Darüber hinaus sind von ihm ohne Anrec... mehr lesen...
Norm: EO §146EO §162EO §216 IIIg
Rechtssatz: Eine Änderung der Verteilungsgrundsätze der §§ 216 ff EO kann nicht bereits in den Versteigerungsbedingungen vorgenommen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 98/92 Entscheidungstext OGH 14.10.1992 3 Ob 98/92 Veröff: SZ 65/131 = RPflSlgE 1993/50 3 Ob 6/04k Entscheidungstext OGH 25... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C *****gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Wolfgang G. Kretschmer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Silvia W*****, vertreten durch Dr. Wilhelm Huber, Rechtsanwalt in Wien, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt zu E 5014/86 des Erstgerichtes als Zessionarin der Volksbank Z***** die Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten Johann F***** gehörigen Liegenschaften EZ 28, 31, 54 und 83 der KG K*****. Im Lastenblatt dieser Liegenschaften ist jeweils im ersten Rang eine Hypothek für den Kredithöchstbetrag von S 625.000,-- zugunsten der Volksbank Z***** simultan einverleibt, wobei die EZ 31 Haupteinlage ist. In den beiden nächstfolgenden Pfandrän... mehr lesen...
Norm: ABGB §445ABGB §451aEO §216 IIIdGBG §13
Rechtssatz: Wenn das Pfandrecht nur auf eine andere (neue) Forderung des bisherigen Gläubigers übertragen werden soll, ist nach der überwiegenden Lehre eine Eintragung im Grundbuch nicht erforderlich, sondern es genügt - zumindest für das Verteilungsverfahren - die Vereinbarung der Übertragung zwischen Schuldner und Gläubiger und ihr Nachweis im Verteilungsverfahren. Die das Eintragungsprinzip vertre... mehr lesen...
Norm: ABGB §445ABGB §469ABGB §1394EO §216 IIIdGBG §14 Abs2
Rechtssatz: Es ist nicht ersichtlich, warum ein und derselbe Gläubiger, dem obligatorisch unter Ausnützung des Verfügungsrechtes nach § 469 ABGB das Pfandrecht von der getilgten auf eine neue Forderung schon übertragen wurde (dem schon ein Recht auf Übertragung zusteht), sich im Grundbuch eintragen lassen muss, damit er im Verteilungsverfahren zum Zug kommt, obwohl diese Eintragung sofo... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ 68 und 69 je KG Leopoldau ist je unter C-LNR 3 a das Pfandrecht für eine Forderung der Raiffeisenkasse Oberpullendorf in der Höhe von 1,1 Mill. S samt 10 % Zinsen, 4,5 % Verzugszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von 50.000 S einverleibt (TZ 3483/1970); je unter C-LNR 3 c ist die Hypothekarklage zu 40 b Cg 91/77 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien angemerkt (TZ 1908/1977). Ob der erstgenannten Liegenschaft unter C-LNR 12 a u... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §469ABGB §1478ABGB §1480EO §216 IIIhGBG §57
Rechtssatz: Das Pfandrecht deckt nicht nur die Hauptforderung, sondern auch die Nebengebühren, wobei den nicht länger als 3 Jahre rückständigen Zinsen zufolge § 17 GBG und § 219 Abs 2 EO der gleiche Rang mit dem Kapital zukommt, während ältere Zinsenrückstände, wenn ihre Verjährung unterbrochen worden ist ein Pfandrecht mit dem Rang hinter allen an der Pfandsache haftenden Rechten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §469EO §138 Abs1EO §216 IIIhGBG §57
Rechtssatz: Die erfolgte Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens verschafft zwar dem betreibenden Gläubiger ein Befriedigungsrecht im Rang der Anmerkung bezüglich der von der Exekutionsbewilligung erfassten, länger als 3 Jahre rückständigen Zinsen, führt aber nicht zu einer Mehrbelastung des Erwerbers; eine ihm allenfalls zustehende Hyperocha bliebe ohne Rücksicht darauf gleich, in we... mehr lesen...
Begründung: Der am 24.12.1983 verstorbene Kaufmann Karl S*** hatte zu Lebzeiten gegenüber der beklagten Bank durch ein Blanko-Wechselakzept mit Ermächtigungs-(Widmungs-)Erklärung vom 26.2.1974 die persönliche Haftung für die Rückzahlung von Krediten übernommen, die von dieser Bank der W***- UND M*** Vertriebs-GmbH eingeräumt worden waren. Außerdem hatte Karl S*** der Kreditgeberin zur Besicherung ihrer Forderungen jeder Art gegen die genannte GmbH schon am 21.12.1973 an einer ihm ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef S*** (Verpflichteter) war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 172 Grundbuch KG 55304 Feuersang und Inhaber des darauf befindlichen Gasthausbetriebes "Alter Jagdhof" in Flachau, Feuersang 104, Mit Notariatsakt vom 30. Oktober 1986 schloß der Verpflichtete mit der Beklagten - deren einziger Geschäftsführer er ist - betreffend seinen gesamten Gasthausbetrieb den Unternehmenspachtvertrag (Beilage I), der erstmalig am 30. Oktober 2085 unter Einhaltung einer ... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung eines Betrages von 50.000 s.A beantragte die führende betreibende Partei die Versteigerung der 1/10-Anteile des Verpflichteten an einer Liegenschaft, wobei zugunsten dieser betreibenden Partei auf der gesamten Liegenschaft im besten Rang ein Höchstbetragspfandrecht von 520.000 S haftet. Der diesem Exekutionsantrag zugrunde liegende Titelprozeß wurde im Grundbuch zu diesem Höchstbetragspfandrecht angemerkt. - In der Versteigerungstagsatzung gab die fü... mehr lesen...