Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Betreibenden aufgrund seines Urteils vom 10. Juli 2008, AZ 14 C 1174/07k, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 8.682,88 EUR sA die Zwangsversteigerung der im Eigentum der Verpflichteten stehenden und mit Wohnungseigentum an drei Objekten verbundenen Miteigentumsanteile. Die Liegenschaftsanteile wurden einer Pfandgläubigerin um das Meistbot von 85.000 EUR zugeschlagen (Beschluss vom 18. August 2009). Zur Meistbotsverteilung m... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots aus der Zwangsversteigerung zweier im Eigentum der Verpflichteten gestandener Liegenschaften EZ 39 und EZ 795, die verschiedenen Erstehern zugeschlagen wurden. Das Erstgericht wies aus dem aus der Versteigerung des Grundstücks EZ 39 erzielten Meistbot von 128.000 EUR in der bücherlichen Rangordnung der beigetretenen betreibenden Partei (siehe ON 18) und Pfandgläubigerin 27.056,69 EUR samt Zinsen und Kosten aufgr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts der Antragstellerin beim Hälfteanteil der EZ *****, B-LNR 4; es lehnte jedoch die gleichzeitig beantragte Einverleibung eines Fruchtgenussrechts für einen Dritten am nunmehrigen Hälfteanteil der Antragstellerin ab. Ein Rekurs der Antragstellerin blieb erfolglos. Dagegen erhob sie (nach Änderung des Zulassungsausspruchs durch das Rekursgericht) einen ordentlichen Revisionsrekurs. Im Grundbuch sche... mehr lesen...
Begründung: Ob der EZ ***** GB 83020 Wörgl-Kufstein ist zu B-LNR 60 und 61 das mit Wohnungseigentum an Top 44 verbundene Eigentumsrecht für Petra und Helmut F***** einverleibt. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist ob diesen Anteilen zu C-LNR 120a zu Gunsten der Antragstellerin das Pfandrecht im Höchstbetrag von 97.500 EUR einverleibt. Unter Vorlage einer als „Berichtigungsurkunde" bezeichneten Erklärung vom 2. Mai 2008 begehrt die Antragstellerin, beim Pfandrecht C-LNR 120a die ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegnerin wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 20. 4. 2006, GZ 50 E 59/06p-2, gegen die R***** GesmbH unter anderem die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft GB 01006 Landstraße EZ *****, B-LNR 23, 30, 32 und 33 bewilligt. Für die Antragsgegnerin war zu diesem Zeitpunkt nur auf dem Anteil B-LNR 32 ein Höchstbetragspfandrecht einverleibt (C-LNR 71). Weiters wurde der Antragsgegnerin die Zwangsversteigerung auch hinsichtlic... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 56.633 EUR aus der Zwangsversteigerung der drei Liegenschaftsanteile (im Folgenden nur Anteile) B-LNr 30, 34 und 35 einer näher genannten Liegenschaft in Wien. Auf diesen Anteilen ist ua für eine Hausverwertungsgesellschaft mbH die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß (damals) § 24a WEG 1975 angemerkt: Ob dem Anteil B-LNr 30 an den Wohnungen Top 20 bis 21, 35 bis 36 und den Geschäftsräumlichk... mehr lesen...
Norm: EO §214 Abs2EO §216 I
Rechtssatz: Die gesetzlichen Verteilungsregeln sind dispositiv. Einer (zumindest schlüssigen) Einigung der Beteiligten über die Verteilung des Meistbots kommt der Vorrang zu. Entscheidungstexte 3 Ob 255/07g Entscheidungstext OGH 27.02.2008 3 Ob 255/07g Beisatz: Hier: Beschränkung des Widerspruchs auf den 15.505,48 EUR übersteigenden Betrag ist als zumin... mehr lesen...
Begründung: Am 1. Juni 2007 nahm das Erstgericht ein für die zunächst am 25. April 2007 versteigerte Liegenschaft des Verpflichteten abgegebenes Überbot an. Am 4. September 2007 fand die Verteilungstagsatzung statt. Im Lastenblatt der versteigerten Liegenschaft ist unter C-LNR 4a aufgrund des zwischen dem Verpflichteten und dem Reallastberechtigten (seinem Vater) am 9. Jänner 1991 abgeschlossenen Übergabsvertrags - in dem sich der Übernehmer (nun Verpflichteter) der Liegenschaft m... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** AG, *****, vertreten durch Hofer & Hrastnik Rechtsanwaltspartnerschaft in Oberwart, wider die beklagte Partei Dr. Erwin F... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27EO §216
Rechtssatz: Wird eine nach § 27 WEG 2002 pfandrechtlich bevorrangt sichergestellte Forderung in einem Zwangsversteigerungsverfahren betrieben, so kommt neben den übrigen Exekutionskosten bei der Verteilung auch den Kosten der Schätzung der Rang der betriebenen Forderung zu. Entscheidungstexte 4 R 279/07w Entscheidungstext LG Feldkirch 27.11.2007 4 R ... mehr lesen...
Begründung: Nach durchgeführter Meistbotverteilungstagsatzung hat das Erstgericht aufgrund der Vorzugspfandrechte nach § 27 WEG 2002 der Wohnungseigentumsgemeinschaft ***** als Vorzugsposten zugewiesen wie folgt: Nach durchgeführter Meistbotverteilungstagsatzung hat das Erstgericht aufgrund der Vorzugspfandrechte nach Paragraph 27, WEG 2002 der Wohnungseigentumsgemeinschaft ***** als Vorzugsposten zugewiesen wie folgt: Exekutionstitel BG Bludenz zu 4 C 1525/06 a ... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird auf die Vorentscheidungen 3 Ob 322/04f und 3 Ob 318/05v. Das Gericht zweiter Instanz wies der - die Zwangsversteigerung zweier Liegenschaften des Verpflichteten betreibenden - Bank Kosten der Forderungsanmeldung von 971,57 EUR (statt wie durch das Exekutionsgericht 1.003,68 EUR) und Kosten der Teilnahme an der Versteigerungstagsatzung vom 8. Jänner 2002 von 3.909,16 EUR im 1. Rang der Höchstbetragshypotheken CLNR 4 bzw. 3 (statt wie im erstinstanzlichen Me... mehr lesen...
Norm: ABGB §1416EO §216
Rechtssatz: § 1416 ABGB regelt Leistungen (Zahlungen) des Schuldners, die von seinem Willen abhängen und von ihm gewidmet werden können. Dies kann nicht analog für Zahlungen (des Hauptschuldners) gelten, die im Wege der Einlösung aus einer Sachhaftung erfolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 234/06t Entscheidungstext OGH 30.11.2006 3 Ob 234/06t ... mehr lesen...
Begründung: Erhebliche Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO sind entgegen der Ansicht des Klägers im vorliegenden Oppositionsprozess nicht zu beantworten: Erhebliche Rechtsfragen iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO sind entgegen der Ansicht des Klägers im vorliegenden Oppositionsprozess nicht zu beantworten: Rechtliche Beurteilung 1. Entgegen der Behauptung des Revisionswerbers, es fehle an Rsp, hat der Oberste Gerichtshof - mit Zustimmung der Lehre (Rei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss vom 17. Dezember 2004 bewilligte das Erstgericht der beklagten Partei zur Hereinbringung deren vollstreckbaren Forderung von 13.142,72 EUR sA und der mit 525,36 EUR bestimmten Kosten die Forderungsexekution gegen die Kläger. Dieser Entscheidung lag als Exekutionstitel ein Anerkenntnisurteil des Landesgerichts Innsbruck vom 30. Juni 2004 zugrunde. Damit waren die nunmehrigen Kläger zur ungeteilten Hand verurteilt worden, der betreibenden Partei 13.... mehr lesen...
Begründung: Nach Versteigerung von mehreren Wohnungseigentumsanteilen an der Liegenschaft ... EZ 50 wurden die Meistbote mit gesonderten Beschlüssen verteilt. Das Revisionsrekursverfahren betrifft die Zuweisungen aus den Anteilen B-LNr 4 und 5 (verbunden gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975; Eigentum des Zweit- und der Drittverpflichteten), B-LNr 6 (Eigentum der Siebentverpflichteten) und B-LNr 7 (Eigentum der Fünftverpflichteten). Nach Versteigerung von mehreren Wohnungseigentumsanteilen an ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 3. Februar 2000 der nun klagenden Bank (im Folgenden nur klagende Partei) wider den nun beklagten Masseverwalter (im Folgenden nur Masseverwalter) im Konkurs über das Vermögen einer Pensionsinhaberin die Zwangsversteigerung dreier Liegenschaften. Ein früheres Zwangsversteigerungsverfahren war mangels Anbots eingestellt worden. Im Konkursverfahren fand am 4. Februar 2000 eine Gläubigerausschusssitzung statt, an der n... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß Art III Abs 1 EO-Nov 2000 bereits die Vorschriften der EO idF EO-Nov 2000 anzuwenden, weil der Exekutionsantrag nach dem 30. September 2000 bei Gericht einlangte. Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß A... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, wobei die EO idF vor der EO-Nov 2000 anzuwenden ist. Gegenstand ist die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, wobei die EO in der Fassung vor der EO-Nov 2000 anzuwenden ist. Die Revisionsrekurswerberin, die in der Meistbotsverteilungstagsatzung keinen Widerspruch erhoben hatte, bekämpft die Zuweisung von älteren als dreijährigen Zinsen an die betreibende Partei im Rahmen einer einverleibten Höchstbetragshypot... mehr lesen...
Norm: ABGB §470EO §216 IEO §217KO §120 Abs2
Rechtssatz: Dient das bücherliche Pfandrecht der Besicherung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens kommen vorrangige Pfandgläubiger nicht gemäß § 217 Abs 1 Z 2 EO zum Zug, weil kein Fall des § 470 ABGB vorliegt. Vielmehr ist der Erlös der Verwertung der Sicherheit entsprechend den Grundsätzen des Konkursrechts der Masse zuzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 6.5.1992 der Konkurs eröffnet wurde, war Eigentümerin einer Liegenschaft, ob derer folgende Pfandrechte verbüchert waren: a) unter L-NR 2a und b auf Grund des Kaufvertrags vom 30.11.1978 zu Gunsten der Aurelia S***** das Pfandrecht für die Forderung von S 27 Mio samt 12 % Verzugszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von S 5 Mio; b) unter C-LNR 2e bis l die Übertragung des Pfandrechts hinsichtlich Forderungen vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurswerberin hat nur den erstinstanzlichen Beschluss auf Verteilung des Meistbots mit Rekurs bekämpft; den ihren Antrag auf Zuerkennung eines Ersatzanspruchs gemäß § 222 Abs 3 und 4 EO bzw Einverleibung einer Ersatzhypothek an einer anderen Liegenschaft abweisenden Beschluss hat sie nicht bekämpft. Die Revisionsrekurswerberin hat nur den erstinstanzlichen Beschluss auf Verteilung des Meistbots mit Rekurs ... mehr lesen...
Begründung: K***** Z***** schenkte der Beklagten, seiner Ehegattin, mit Schenkungsvertrag vom 2.2.1989 die unbelastete klagsgegenständliche Liegenschaft EZ *****, KG S*****. Die Klägerin räumte der W***** GmbH & Co KG (in der Folge GmbH & Co KG) mit Kreditverträgen vom 14. 11. 1988 und 5. 6. 1989 Kontokorrentkredite über S 600.000 und S 200.000 ein. Zu beiden Kreditverhältnissen unterfertigte K***** Z***** ein Blankoakzept der GmbH & Co KG als Bürge für die Bezogen... mehr lesen...
Begründung: Die beiden verpflichteten Parteien waren Alleineigentümer je einer Liegenschaft, welche beide (in Parzellengruppen, welche teilweise Grundstücke aus beiden Liegenschaften umfassten) im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahrens versteigert wurden. Zwei Parzellengruppen wurden der führenden betreibenden Partei als Meistbieterin zugeschlagen, darunter auch die Bauflächen mit dem Haus, in dem nach der Aktenlage auch die Zweitverpflichtete wohnt. Zwei Parzellengrupp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der frühere Ehegatte (im folgenden nur Schuldner) der beklagten Anfechtungsgegnerin verpflichtete sich in dem am 28. September 1995 in einem Vorverfahren mit der auch hier - als Gläubigerin und Anfechtungswerberin - klagenden Partei abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich zur Zahlung von 600.000 S sA zur Bereinigung geschäftlicher Forderungen der klagenden Partei. Der Schuldner war mit seinem Einzelunternehmen in schwere wirtschaftliche Schwierigkeiten gerat... mehr lesen...
Norm: EO §213 VEO §215EO §216EO §217EO §229 Abs1EO §234
Rechtssatz: Die Rechtskraftwirkung des Verteilungsbeschlusses erstreckt sich nur auf die Verteilung der Masse (§ 215 EO), nicht aber auf den Ausspruch nach § 229 Abs 1 letzter Halbsatz EO über die Tilgung der Ansprüche. Ein materiell unrichtiger Ausspruch über die Höhe der unberichtigt gebliebenen Restforderungen ist also für ein späteres Verteilungsverfahren nicht präjudiziell. Ein dabei ... mehr lesen...
Norm: EO §210 VBEO §216 IIIhEO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Die Nebengebührensicherstellung ist eine selbständige Höchstbetragshypothek im Sinn des § 14 Abs 2 GBG. Damit kann aber auch aus der nicht gesondert sichergestellte Nebengebühren betreffenden Bestimmung des § 216 Abs 2 letzter Satz EO kein zwingendes Argument gegen die Anwendung des § 224 Abs 2 EO auch auf Nebengebührensicherstellungen abgeleitet werden. Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 15. 5. 1991, wurde über das Vermögen des Erstverpflichteten der Konkurs eröffnet. Eine Liegenschaft steht je zur Hälfte im Eigentum des Gemeinschuldners und seiner Ehegattin. Für die Revisionsrekurswerberin ist unter CLNR 1a ein Pfandrecht für die Forderung von S 1,300.000,-- sA einverleibt. Auf Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht die kridamäßige Versteigerung des dem Gemeinschuldner gehörenden Hälf... mehr lesen...
Begründung: Die G***** (Bezeichnung richtiggestellt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 14. 7. 1999) trat dem bereits eingeleiteten Verfahren auf Zwangsversteigerung der mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteile der Verpflichteten auf Grund eines über S 1,238,114 sA ergangenen Wechselzahlungsauftrages bei. Auf der Liegenschaft ist für sie im ersten Rang zu CLNR 11a auf Grund der Pfandurkunde vom 8. 11. 1994 das Pfandrecht für S 1,200.000,-- samt 7,25 % Zinsen und 5 %... mehr lesen...