Norm
EO §216 IIIdRechtssatz
Bei einer Höchstbetragshypothek genießen die nicht länger als 3 Jahre rückständigen Zinsen und die länger als 3 Jahre rückständigen Zinsen den gleichen Rang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0003456Zuletzt aktualisiert am
19.05.2009