Norm
EO §216 IRechtssatz
Die Vorschrift des § 216 Abs 2 EO über die Befriedigung von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen unterscheidet nicht zwischen Hypothekarforderungen und Reallastforderungen. Die Anspruchsbefriedigung ist in beiden Fällen die gleiche.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0003230Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011