RS OGH 1968/5/22 3Ob44/68, 3Ob255/07g

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Veröffentlicht am 22.05.1968
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Norm

EO §216 I

Rechtssatz

Die Vorschrift des § 216 Abs 2 EO über die Befriedigung von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen unterscheidet nicht zwischen Hypothekarforderungen und Reallastforderungen. Die Anspruchsbefriedigung ist in beiden Fällen die gleiche.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0003230

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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