RS OGH 1980/7/30 3Ob68/80 (3Ob69/80, 3Ob70/80)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.1980
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Norm

EO §215
EO §216 II
WEG 1975 §1

Rechtssatz

Sind also Teilmassen für ideelle Liegenschaftsanteile zu bilden, so werden sie, ausgehend vom dargelegten Gesichtspunkt des für jeden Teil hypothetisch zu ermittelnden Erlöses, nur dann mit dem der Miteigentumsquote entsprechenden Bruchteil des Gesamterlöses anzunehmen sein, wenn es sich um schlichtes Miteigentum handelt, weil sich dieses in der quotenmässigen Beteiligung am Gesamtrecht erschöpft.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 68/80
    Entscheidungstext OGH 30.07.1980 3 Ob 68/80
    SZ 53/105

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0003292

Dokumentnummer

JJR_19800730_OGH0002_0030OB00068_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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