Norm: EO §216 I
Rechtssatz: Für die Zuweisungen aus dem Meistbot bildet die dingliche Haftung der Liegenschaft die Obergrenze. Allfällige höhere Verbindlichkeiten des Schuldners sind ohne Belang. Hingegen kann nicht mehr zugesprochen werden, als auch geschuldet ist. Entscheidungstexte 3 Ob 122/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 3 Ob 122/88 RZ 1989/28 S 84 = BankArch 1989,82... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht beraumte die Tagsatzung zur Verteilung des Überbots von S 1,300.000,-- für die mit Wohnungseigentum an der Wohnung 48 verbundenen 78/5886-Anteile der Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 1530 KG Hötting an und forderte die Personen, die eine Berichtigung ihrer Ansprüche aus dem Überbot begehren, zur Anmeldung auf, widrigens ihre Ansprüche bei der Verteilung nur insoweit berücksichtigt würden, als sie aus dem Grundbuche und den Exekutionsakten als recht... mehr lesen...
Begründung: Im C-Blatt der Liegenschaft EZ 496 Grundbuch Walchsee sind folgende Lasten eingetragen: C-LNr. 1a: Pfandrecht für T*** G*** reg. Genossenschaft m.b.H. bis zum Höchstbetrag von 10,400.000 S gemäß GZ 2565/1980; C-LNr. 2a: Pfandrecht für R*** W*** reg. Genossenschaft m.b.H. (= betreibende Partei) bis zum Höchstbetrag von 6,000.000 S gemäß GZ 3523/1980; C-LNr. 3a: Bestandrecht auf Grundstück 1265/1 für F*** W*** Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß GZ 3198/1976; b: ... mehr lesen...
Norm: EO §215EO §216 IIIh
Rechtssatz: Die Meistbotszinsen fallen nicht in die Verteilungsmasse, sondern als Erträgnis der aus dem Meistbot gebührenden Beträge verhältnismäßig den Berechtigten zu. Werden aber im Rahmen der Nebengebührensicherstellung ohnedies für die Zeit nach dem Zuschlag Vertragszinsen berücksichtigt, so fällt der verhältnismäßige Teil der Meistbotszinsen in die allgemeine Verteilungsmasse. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EO §216 IEO §231
Rechtssatz: Im Fall der Verweisung von Widersprüchen auf den Rechtsweg ist bei der Meistbotsverteilung zunächst auf keinen der erhobenen Widersprüche Rücksicht zu nehmen und so vorzugehen, als wäre kein Widerspruch erhoben. Dem Ergebnis der Widerspruchsprozesse bleibt dann die Berichtigung der Zuweisungen vorbehalten. Entscheidungstexte 3 Ob 11/88 Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte das Meistbot von S 3,360.000,- für die am 8. Jänner 1987 versteigerte Liegenschaft EZ 1113 KG Hall nach den Ergebnissen der Verteilungstagsatzung vom 23. Juni 1987 und wies nach einer Vorzugspost von S 13.399,36 in der bücherlichen Rangordnung der Sparkasse I*** Tiroler Sparkasse auf deren verbücherte Pfandforderungen in CLNr 1a von S 350.000,- sA und in CLNr 2a von S 550.000,- sA die restlichen Kapitalbeträge von S 176.304,11 und S 506.610,02... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Maria R***, die Mutter der Erstbeklagten und Ehegattin des Zweitbeklagten, ist zur Hälfte Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 734 KG Webling mit dem Wohn- und Betriebsgebäude Graz, Geistingerweg 34. Die zweite Hälfte der Liegenschaft steht im Eigentum des Sohnes Günther R***. Auf dem Hälfteanteil der Maria R*** haftet das mit Vereinbarung vom 18.6.1982 "zur Erhaltung des Familienbesitzes" begründete und am 7.7.1982 auf Grund des am 6.7.1982 überreichten Grundb... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat am 23. September 1972 Robert S*** geheiratet. Mit Kaufvertrag vom 15. Dezember 1973 erwarben die Ehegatten je zur Hälfte die Liegenschaft EZ 178 KG Weißenbach, auf der sie ein Einfamilienhaus errichteten. Mit Vereinbarung vom 30. Dezember 1982 wurde zwischen ihnen ein wechselseitiges Veräußerungs- und Belastungsverbot begründet und bücherlich einverleibt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 25. März 1983 wurde die Ehe der Beklagten mit Robert S*** nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.3.1984 wurde die zu je einem Drittel im Eigentum der verpflichteten Parteien 1. Wilma B***, 2. Herta B*** und 3. Anita B*** stehende Liegenschaft EZ 184 KG Engelsdorf im Zuge des Versteigerungsverfahrens 9 E 24/83 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz dem Beklagten zugeschlagen. Mit Beschluß des Exekutionsgerichtes vom 22.8.1984 wurde auf Antrag des Beklagten die zwangsweise Räumung und Übergabe der Liegenschaft an den Beklagten als Ersteher be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit schriftlichem Kredit- und Sicherungsvertrag vom 19. September 1983 gewährte die klagende Partei der Firma H***-W***, Maschinenbau und Bestecke Gesellschaft mbH & Co (im folgenden: Firma H***-W***) einen revolvierenden Kontokorrentkredit von 4 Mill. S. Im Formulartext wurde unter 3.8 festgestellt, daß etwaige dieser Kredit- und Sicherungsvereinbarung vorausgegangene mündliche Verhandlungen und ein allfälliger Schriftwechsel beiderseits unverbindlich sin... mehr lesen...
Norm: EO §215EO §216 IEO §224
Rechtssatz: An den Meistbots- und Fruktifikatszinsen nimmt ein Pfandgläubiger nicht teil, wenn seine Forderung derzeit nicht bar zu berichtigen ist, nicht "tatsächlich zur Auszahlung gelangt" (Zuweisung nach § 224 Abs 2 EO). Entscheidungstexte 3 Ob 4/86 Entscheidungstext OGH 18.06.1986 3 Ob 4/86 E... mehr lesen...
Begründung: Ob der noch nicht versteigerten Liegenschaft EZ.73 Katastralgemeinde Rehberg als Haupteinlage und den am 9.Juli 1984 versteigerten Liegenschaften EZ.76, 89, 90, 91 und 541 und den ebenfalls noch nicht versteigerten Liegenschaften EZ.92 und 498 und der schon verwerteten Liegenschaft EZ.804 derselben Katastralgemeinde ist im jeweils besten Rang auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 12.August 1955 das Simultanpfandrecht für einen Kredithöchstbetrag von S 5,400.000,-- ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte der Beklagten die Wohnung Nr.4 und 5 im Hause 1100 Wien, Hardtmuthgasse 35, aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs2 Z 4 und 6 MRG auf. Die Beklagte beantragte Klagsabweisung und wendete ein, sie sei im Besitze eines schriftlichen Untermiet- und Weitergaberechtes. Im übrigen sei ihr Hauptwohnsitz die gegenständliche Wohnung, doch habe sie außerdem einen weiteren Wohnsitz. Sie habe die Wohnung weder gänzlich noch teilweise und auch nicht gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Tagsatzung des BG Schwechat vom 20.8.1984, E 27/82, über die Verteilung des Meistbots der am 8.9.1983 um 4,300.000,--- S zugeschlagenen Liegenschaft EZ 1347 KG Himberg erhob der Kläger, für dessen vollstreckbare Forderung von 31.812,60 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 1.516,16 S unter CLNR 27 und für dessen vollstreckbare Forderung von 119.575,44 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 36.611,79 S und 4.627,70 S unter CLNR 31 ... mehr lesen...
Begründung: Zur Versteigerung der 13/24-Anteile der verpflichteten Partei an der Liegenschaft EZ 1501 KG Margarethen, Grundbuch Innere Stadt Wien, welche für den 29.11.1984 angesetzt war, und zur Meistbotsverteilung meldete die Stadt Wien auf Grund eines beigelegten vollstreckbaren Rückstandsausweises des Wiener Magistrats vom 26.9.1984 Zl. MA 25-5/2/82 den Betrag von S 402.787,72 an Kosten einer Ersatzvornahme zuzüglich 4 % Zinsen aus S 392.155,92 für die Zeit vom 9.11.1984 - 29.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist auf Grund des mit (unmittelbaren und mittelbaren) Rechtsnachfolgern der im Jahre 1965 verstorbenen Voreigentümerin C - ein Vorname dieser Voreigentümerin wurde nicht festgestellt - abgeschlossenen Kaufvertrages vom 26. April 1983 Alleigentümerin des Hauses Graz, Hallerschloßstraße 19, EZ 58 KG Waltendorf. Brigitte B ist Mieterin einer Wohnung dieses Hauses, in der ihr Schwager, der Beklagte, seit 1983 wohnt. Die Klägerin hat zur Kenntnis genomme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 331 Katastralgemeinde Stadt Salzburg mit dem Haus Am Rainberg Nr. 12. An der im ersten Stock dieses Hauses rechts vom Eingang gelegenen Wohnung hatte Wilma C ein Fruchtgenußrecht. Durch den Tod der Genannten am 10. Februar 1984 ist das Fruchtgenußrecht erloschen. Wilma C hatte die Wohnung, an der sie ein Fruchtgenußrecht besaß, dem Beklagten vermietet. Ferner wurde dem Beklagten vom Voreigentümer der Klägerin ein... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 IVEEO §210 VAEO §216 IIIe
Rechtssatz: Der Reallastberechtigte muss auch dann in seiner Anmeldung genau darlegen, welcher Teil seiner Forderung rückständige Leistungen aus den letzten drei Jahren vor dem Zuschlagstag betrifft, wenn die ihm zustehenden Rentenbeträge eine Judikatsschuld sind und wenn die entsprechende Klage überdies im Grundbuch angemerkt wurde. Nur wenn sich "aus dem öffentlichen Buche, den Pfändungs- und... mehr lesen...
Norm: EO §135EO §216 IIIe
Rechtssatz: Der Vorteil einer Klage auf rückständige Realleistungen und der damit verbundenen Anmerkung besteht nur darin, dass die Eintragung eines Pfandrechtes für einen bestimmten Rückstand möglich ist, der dann aber ein eigenständiger neuer Rang zukommt, oder dass die Zwangsversteigerung beantragt werden kann, wodurch wiederum ein eigenständiger neuer Rang gemäß § 135 EO entsteht, ohne dass dadurch aber der Rang de... mehr lesen...
Begründung: Am 20.12.1983 wurde u.a. die Liegenschaft EZ 362 Kat.Gem. Predlitz versteigert, bei der in COZ-Zl 6 die Reallast der lebenslänglichen Rente für Siegmunde D einverleibt war. Gegenstand des Verfahrens in dritter Instanz ist nur mehr der Umfang der an diese Reallastberechtigte aus dem Meistbot zuzuweisenden Beträge für rückständige Reallastleistungen. Ab dem Zuschlagstag sind die Ansprüche der Reallastberechtigten von der Ersteherin zu tragen, da diese die Reallast in Anrec... mehr lesen...
Norm: EO §216 IIIh
Rechtssatz: Am Zinsenzuwachs nimmt der betreibende Gläubiger nicht teil, wenn seine Forderung nicht bar zu berichtigen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 67/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 3 Ob 67/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003564 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Norm: EO §212EO §216 IIEO §222 A
Rechtssatz: Es besteht kein Anlaß zur Überprüfung der vom Sachverständigen vorgenommenen Berechnungen, wenn der Verpflichtete außerstande ist, auf Fehler der vorgenommenen Berechnung hinzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 101/83 Entscheidungstext OGH 10.08.1983 3 Ob 101/83 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte das im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahren für die 1434/10 000 Anteile des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 86 KG V erzielte Meistbot. Es ließ die von der G-Bank im Rahmen der Nebengebührensicherstellung angemeldete Forderung von 85 153.63 S ("Förderung aus Konto 12606970-0") sowie die angemeldete Forderung an "Zinsen inclusive Zinseszinsen, Verzugszinsen und erhöhten Zinsen" von insgesamt 185 745.37 S wegen nicht gehöriger Anmeldung unberücks... mehr lesen...
Norm: EO §210 VBEO §216 IIIh
Rechtssatz: Das Wesen der Nebengebührensicherstellung besteht darin, Nebengebühren gewöhnlicher Hypothekarforderungen, welche im Verteilungsverfahren nicht gemäß § 216 Abs 2 EO im gleichen Rang wie die Hauptforderung berücksichtigt werden können, diesen Rang zu verschaffen. Entscheidungstexte 3 Ob 79/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 3 Ob 79/82 SZ 55... mehr lesen...
Norm: EO §210 VBEO §216 IIIhEO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Die Nebengebührensicherstellung ist keine selbständige Höchstbetragshypothek. Für die durch eine Nebengebührensicherstellung gesicherten Nebengebühren gilt daher ebenso wie für die im § 216 Abs 2 EO angeführten Nebengebühren im Verteilungsverfahren der Grundsatz § 210 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 79/82 Entscheidungstext OGH 15... mehr lesen...
Norm: EO §210 VBEO §216 IIIh
Rechtssatz: Durch eine vertragliche Nebengebührensicherstellung werden weitere, im § 216 Abs 2 EO nicht angeführte Arten von Nebengebühren den in dieser Bestimmung angeführten Nebengebühren exekutionsrechtlich gleichgestellt; im Unterschied zu § 216 EO, welche Bestimmung eine betragliche Begrenzung der Pfandhaftung nicht kennt, muß die Pfandhaftung für diese vertraglich gesicherten Nebengebühren betraglich, wie bei ... mehr lesen...
Norm: EO §216 IIIhEO §217
Rechtssatz: Exekutionsrechtlich ist die Nebengebührensicherstellung einer zulässige Erweiterung der gesetzlichen Pfandhaftung der Liegenschaft nach § 216 Abs 2 EO und damit im Ergebnis eine in der Spruchpraxis geschaffene Erweiterung bzw Ergänzung der allgemeinen Verteilungsgrundsätze. Entscheidungstexte 3 Ob 79/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVEEO §210 IVGEO §213 VEO §214EO §216 II
Rechtssatz: Unter den in den §§ 210, 213, 214, 216 EO erwähnten "öffentlichen Buche", "öffentlichen Büchern", "Buchauszügen" oder "bücherlichen Eintragungen" kann immer nur ein zumindest dem äußeren Anscheine nach dem Gesetz entsprechender Grundbuchstand gemeint sein. Entscheidungstexte 3 Ob 50/82 Entscheidungstext OGH 12.05.1982 3... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVGEO §214EO §216 IIGBG §104
Rechtssatz: Die Verteilung kann erst stattfinden, wenn der maßgebende Grundbuchstand endgültig bekannt ist, also dem Exekutionsgericht ein wirklich auf den neuesten Stand ergänzter Buchauszug, der auch über den Ausgang eines schon angemerkten Berichtigungsverfahrens Aufschluß gibt, vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 50/82 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVGEO §213 VEO §214EO §216 IIGBG §104
Rechtssatz: Sobald dem Exekutionsgericht zur Kenntnis gebracht wird, daß eine ganz bestimmte Eintragung im Grundbuch fehlerhaft ist, kann eine solche Fehlerhaftigkeit nur in dem dafür nach dem Gesetz vorgesehenen Grundbuchsverfahren behoben werden. Und nur wenn in einer dem äußeren Anscheine nach korrekten Weise die Berichtigung eines Fehlers noch während der Verteilungstagsatzung vorgenommen ... mehr lesen...