Norm
EO §215Rechtssatz
Ist mit dem Miteigentumsanteil untrennbar Wohnungseigentum verknüpft, setzt sich der Wert eines mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteiles aus dem Wert des Grundanteiles und dem Wert der im Wohnungseigentum stehenden Räumlichkeiten zusammen, der hypothetische Verkaufserlös kann daher, anders als bei schlichtem Miteigentum, nicht ausschließlich auf Grund der Eigentumsanteile ermittelt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0003283Dokumentnummer
JJR_19800730_OGH0002_0030OB00069_8000000_001