Norm
ABGB §1445Rechtssatz
Ist der pfandrechtliche sichergestellte Rentenberechtigte zugleich Ersteher, so erlischt wohl das Bezugsrecht durch Vereinigung; die diesem gegenüber selbständig gewordenen Ansprüche auf die rückständigen Einzelleistungen sind jedoch aus dem Meistbot abzudecken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0002809Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012