RS OGH 1933/4/21 2Ob173/33

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Veröffentlicht am 21.04.1933
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Norm

EO §210 IVA
EO §210 IVE

Rechtssatz

Wurde von dem in einem Vertrage beurkundeten Verkaufe zweier Liegenschaften eine Vermögensübertragungsgebühr vorgeschrieben, in der Folge eine der beiden Liegenschaften zwangsweise versteigert und zum Meistbot die ganze vorgeschriebene Vermögensübertragungsgebühr angemeldet, so kann der auf die versteigerte Liegenschaft entfallende Gebührenanteil aus dem Meistbot zugewiesen werden, wenn auch erst nach der Meistbotsverteilungstagsatzung vom Steueramt bekanntgegeben wurde, welcher Gebührenanteil auf die versteigerte Liegenschaft entfallen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 173/33
    Entscheidungstext OGH 21.04.1933 2 Ob 173/33
    SZ 15/116

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0003063

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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