Norm
EO §9 ARechtssatz
Im Verfahren über die Verteilung des Meistbotes ist zum Nachweis des Überganges einer im Grundbuch pfandrechtlich sichergestellten Forderung auf eine vom Buchberechtigten verschiedene Person weder eine öffentliche noch eine öffentlich beglaubigte Urkunde erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0000305Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012