Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als gemäß S 9 VStG zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft nach außen Berufener zu verantworten, daß auf einer von dieser Firma betriebenen Baustelle am 27. April 1992 zwei Arbeitnehmer auf einem in vier Meter Höhe befindlichen Gerüstbelag eines fahrbaren Gerüstes mit dem Verschweißen der Rohrleitungen der Medienversorgungsanlage beschäftigt gewesen seien... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;BArbSchV §19 Abs4;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/18/0136 E 12. Juni 1992 RS 2 Stammrechtssatz Das Fehlen einer Mittelwehr an einer Gerüstlage (Gerüstbelag), bei der eine Absturzgefahr aus einer Höhe von mehr als zwei Metern besteht, bedeutet einen Verstoß gegen § 46 Abs 6 AAV, das Fehlen einer Fußwehr stellt hingegen e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;BArbSchV §19 Abs4;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/19/0095 E 8. Juli 1991 RS 2
(hier: Übertretung der BArbSchV und der AAV) Stammrechtssatz Hat der Besch als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer GmbH die Einrichtung eines Kontrollsystems dargetan, dessen... mehr lesen...
I. 1. Die erstinstanzliche Behörde erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 29. April 1991, in dem die als erwiesen angenommene Tat wie folgt umschrieben wurde: "Der Beschuldigte Ing. K hat als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma K-Ges.m.b.H. mit dem Sitz in W, M-Gasse 23, zumindest bedingt vorsätzlich dem Verantwortlichen der Firma I & Co. KG. am 28. August 1990 auf der Baustelle in W, L-Straße 144 die Verletzung folgender Arbeitnehmerschutzvo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs6;BArbSchV §19 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §7;
Rechtssatz: Wird jemand der Beihilfe zu einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannt, so ist im
Spruch: auch konkret - unter Angabe von Zeit, Ort und Inhalt der Beihilfehandlung - das als Beihilfe gewertete Verhalten zu umschreiben. Der Vorwurf, der Beschuldigte habe die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 9. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Arbeitgeber zu verantworten, daß ein am 19. Oktober 1989 an einer näher bezeichneten Baustelle verwendetes Gerüst im einzelnen beschriebene Mängel aufgewiesen habe. Er habe dadurch drei Übertretungen des § 46 Abs. 6 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), je eine Übertretung des § 46 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs5;AAV §46 Abs6;BArbSchV §28 Abs3;BArbSchV §31 Abs3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein den Arbeitnehmern gegenüber ausgesprochenes Verbot, ein bestimmtes Gerüst zu verwenden, ist für sich allein nicht geeignet, die Verletzung von Vorschriften der BArbSchV oder der AAV zu verhindern. Dazu bedürfte es auch einer entsprechenden, wirksa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs5;AAV §46 Abs6;BArbSchV §28 Abs3;BArbSchV §31 Abs3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei den Übertretungen nach § 46 Abs 5, § 46 Abs 6 und § 46 Abs 11 AAV einerseits und nach § 28 Abs 3 und § 31 Abs 3 BArbSchV anderseits handelt es sich um sogenannte Ungehorsamsdelikte (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0178; E 28.10.1991, 91/19/0227). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs5;AAV §46 Abs6;BArbSchV §28 Abs3;BArbSchV §31 Abs3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Für die Erfüllung der Tatbestände des § 46 Abs 5, des § 46 Abs 6 und des § 46 Abs 11 AAV sowie des § 28 Abs 3 und des § 31 Abs 3 BArbSchV kommt es nicht darauf an, ob die Prüfung des Gerüstes iSd § 32 BArbSchV stattgefunden hat, sondern darauf, ob das... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol (der belangten Behörde) vom 11. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer als "Betriebsinhaber und Arbeitgeber" schuldig erkannt, er habe im Zuge der Durchführung von Malerarbeiten durch bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer auf einer näher bezeichneten Baustelle außer acht gelassen, daß erstens das dort aufgestellte Gerüst, welches eine Höhe von mehr als 2 m aufgewiesen habe (die erste Etage habe si... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;AAV §46 Abs9;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §19 Abs1;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatsache, daß Übertretungen nach § 31 Abs 2 lit p ASchG iVm § 46 Abs 9 AAV bzw iVm § 46 Abs 6 AAV keine nachteiligen Folgen, wie etwa Verletzungen von Arbeitnehmern, nach sich gezogen haben, betrifft einen objektiven Umstand der Strafbemessung, nic... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs13;AAV §46 Abs6;AAV §46 Abs9;
Rechtssatz: Gem § 46 Abs 9 letzter Satz zweiter Halbsatz AAV ("sie dürfen erst nach ihrer Fertigstellung und Prüfung in Verwendung genommen werden") trifft den Arbeitgeber die Verpflichtung, sich vor Inverwendungnahme des Gerüstes zu vergewissern, daß die Prüfung durch eine geeignete, fachkundige und hiezu berechtigte Aufsichtsperson (e... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/15 90/19/0501 2 Stammrechtssatz Normadressat des § 46 Abs 6 AAV ist nicht der Errichter des Gerüstes, sondern der Arbeitgeber der auf dem Gerüst tätigen Arbeitnehmer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992180343.X01 Im ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;AAV §94 Abs1;AAV §94 Abs2;ASchG 1972 §18 Abs1;ASchG 1972 §18 Abs2;
Rechtssatz: Verwenden Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber ein Gerüst zur selben Zeit oder nacheinander, so hat jeder Arbeitgeber in Ansehung seiner Arbeitnehmer für die Einhaltung der Bestimmung des § 46 Abs 6 AAV zu sorgen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Ein lediglich geringfügiges Verschulden an einer Übertretung des § 46 Abs 6 AAV kann nicht allein damit begründet werden, daß sich die erste Etage des Gerüstes in einer Höhe von nur 20 cm über der Grenzhöhe des § 46 Abs 6 AAV befunden habe. European Case Law... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 12. Juni 1992, Zl. 92/18/0136, verwiesen. Mit diesem war der Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1992 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden, weil die belangte Behörde dem Beschwerdeführer das Fehlen der Mittel- und Fußwehr angelastet und diesen Sachverhalt zur Gänze dem § 46 Abs. 6 AAV subsumiert hatte, obwohl (allein) das Fehlen der Mittelwehr als Verstoß gegen diese Vorsc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §100;AAV §46 Abs6;AAV §94;ASchG 1972 §31;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Wird dem beschuldigten Arbeitgeber im
Spruch: des Strafbescheides eine Übertretung nach § 46 Abs 6 AAV zur Last gelegt, so bedarf es weder der zusätzlichen Zitierung des § 100 AAV (wonach Übertretungen der AAV nach Maßgabe des § 31 ASchG zu ahnden sind) noch des § 94 AAV (welcher ... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 21. September 1990 wurden über den Beschwerdeführer wegen zwei Übertretungen des § 31 Abs. 2 lit. p Arbeitnehmerschutzgesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 11 und in Verbindung mit § 46 Abs. 6 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung Geldstrafen verhängt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener der Komplementärgesellschaft einer näher genannten Kommanditgesellschaft zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs6;ASchG 1972 §31 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestellung von Bevollmächtigten, denen die Aufgabe übertragen wurde, für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften zu sorgen, entschuldigt den Arbeitgeber dann iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG, wenn er glaubhaft macht, er habe angemessene Kontrolleinrichtungen geschaff... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. April 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als Inhaber eines näher angeführten Unternehmens dafür verantwortlich, daß, wie anläßlich einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat festgestellt worden sei, am 29. März 1990 an einer örtlich beschriebenen Baustelle zwei Arbeitnehmer in der vierten Etage des Gerüstes (ca. 8 m Höhe) an einem Wohnhaus mit Spenglerarbeiten beschäftigt gewesen seie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;BArbSchV §19 Abs4;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/12 92/18/0136 2 Stammrechtssatz Das Fehlen einer Mittelwehr an einer Gerüstlage (Gerüstbelag), bei der eine Absturzgefahr aus einer Höhe von mehr als zwei Metern besteht, bedeutet einen Verstoß gegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs4;AAV §46 Abs6;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Der Vorwurf des Fehlens von Mittelwehren an einer Gerüstetage ist dem § 46 Abs 6 zweiter Satz AAV zu unterstellen und nicht dem § 46 Abs 4 AAV. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180197.X01 Im RIS seit 20.07.1992 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;BArbSchV §19 Abs4;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Auch in Fällen lediglich kurzzeitiger Arbeiten muß die Beachtung der Arbeitnehmerschutzvorschriften gewährleistet sein (Hinweis E 15.4.1991, 90/19/0501). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180197.X04 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer bestimmten Ges.m.b.H., die wiederum persönlich haftende Gesellschafterin einer näher angeführten Kommanditgesellschaft sei, als gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, daß am 23. Oktober 1990 auf einer näher angeführten Baustelle ein namentlich genannter... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;BArbSchV §19 Abs4;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Das Fehlen einer Mittelwehr an einer Gerüstlage (Gerüstbelag), bei der eine Absturzgefahr aus einer Höhe von mehr als zwei Metern besteht, bedeutet einen Verstoß gegen § 46 Abs 6 AAV, das Fehlen einer Fußwehr stellt hingegen einen Vers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. August 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der T. Ges.m.b.H. zu verantworten, daß, wie anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat auf einer näher angeführten Baustelle am 16. Oktober 1989 festgestellt worden sei, 1) beim gesamten Stahlrohrgerüst die Mittelwe... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;BArbSchV §19 Abs4;
Rechtssatz: Gerüstlagen (Gerüstbeläge), bei denen eine Absturzgefahr aus mehr als zwei Metern besteht, müssen insgesamt mit einer Brustwehr und einer Fußwehr, dies nach § 19 Abs 4 BArbSchV, sowie mit einer Mittelwehr, dies nach § 46 Abs 6 AAV, versehen sein. Verzichtet § 19 Abs 4 BArbSchV bei einfach gestellten Leitergerüsten auf die Fußwehr, da... mehr lesen...
I 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 11. September 1990 war der nunmehrige Beschwerdeführer unter Punkt 1) schuldig erkannt worden - nur insoweit ist das Straferkenntnis im vorliegenden Fall von Belang - es, wie dies am 14. März 1990 durch ein Organ des Arbeitsinspektorates anläßlich einer Unfallerhebung auf der Baustelle "Hotel S" in P festgestellt worden sei, als verantwortlicher Arbeitgeber unterlassen zu haben, dafür zu sorgen, daß "der Gerüstbel... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs5;AAV §46 Abs6;BArbSchV §19 Abs3;BArbSchV §19 Abs4;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung der Übertretungen nach § 46 Abs 5 und § 46 Abs 6 AAV in Zusammenhang mit § 19 Abs 3 und § 19 Abs 4 BArbSchV ist es unerheblich, ob die unzureichende Ausführung eines Gerüstes ursächlich für die Verletzung des Arbeitnehmers war, ebenso, ob überhaupt ein am betreffenden Gerüst tätig... mehr lesen...
I. 1. Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 1989, Zl. 89/08/0252, verwiesen, mit dem der damals angefochten gewesene Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 21. Juli 1989 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden war; dies mit der Begründung: , daß die belangte Behörde spruchmäßig lediglich zum Ausdruck gebracht habe, daß die Arbeitnehmer "von diesem Gerüst" mehr als 2 m abstürzen hätten können, nicht jedoch, daß eine s... mehr lesen...