Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;
Rechtssatz: Das Gebot der gem § 46 Abs 6 erster Satz AAV vorgeschriebenen Sicherung ist nicht davon abhängig, daß dauernd oder zu einem bestimmten Zeitpunkt auf jeder Gerüstlage gearbeitet wird; vielmehr ist danach jede Gerüstlage, die der Durchführung von Arbeiten durch die Arbeitnehmer an der betreffenden Baustelle zu dienen bestimmt ist, und auf der demnach de... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;
Rechtssatz: Normadressat des § 46 Abs 6 AAV ist nicht der Errichter des Gerüstes, sondern der Arbeitgeber der auf dem Gerüst tätigen Arbeitnehmer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990190501.X02 Im RIS seit 01.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Erteilung einer Weisung an einen (zuverlässigen) Arbeitnehmer, das Gerüst den Sicherheitsvorschriften entsprechend zu "vervollständigen", reicht nicht aus, ein mangelndes Verschulden iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG darzutun, weil eine wirksame Kontrolle sich auch auf die Einhaltung de... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 1. Dezember 1988 wurde gemäß § 45 Abs. 1 lit. a VStG 1950 von der Fortführung des gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer wegen des Vorwurfes einer Übertretung nach § 31 Abs. 2 lit. p des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972, (AschG) in Verbindung mit § 46 Abs. 6 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung-AAV, BGBl. Nr. 218/1983, eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahrens abgesehen und die Einstellung des Str... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;BArbSchV §19 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gerüstlagen (Gerüstbeläge), bei denen eine Absturzgefahr aus mehr als zwei Metern besteht, müssen insgesamt mit einer Brustwehr und einer Fußwehr, dies nach § 19 Abs 4 BauArbSchV, sowie mit einer Mittelwehr, dies nach § 46 Abs 6 AAV, versehen sein. Verzichtet § 19 Abs 4 BArbSchV bei einfac... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A (BH) vom 30. März 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer, nachdem eine an ihn gerichtete Strafverfügung vom 10. Jänner 1989 infolge Einspruches außer Kraft getreten ist, schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Arbeitgeber - wie anläßlich einer am 24. Oktober 1988 bei der Baustelle LKH A vorgenommenen Überprüfung festgestellt worden sei - nicht für die Einhaltung nachstehender Arbeitnehmerschutzbestimmungen gesorgt: Es seien "... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 5. Oktober 1988 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der N Malerei GmbH & Co KG in Linz, X-Straße, und somit als Arbeitgeber zu verantworten, daß am 20. Juli 1988 auf einer näher bezeichneten Baustelle ein Arbeitnehmer der genannten Gesellschaft "auf einem Stahlrohrgerüst (2 Etagen) mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 90/19/0079 2 Stammrechtssatz Zum objektiven Tatbestand eines nach § 31 Abs 2 lit p ASchG als Verwaltungsübertretung strafbaren Verstoßes gegen die Bestimmung des § 46 Abs 6 AAV gehört es auch, daß die nicht vorschriftsgemäße Gerüstlage über Gewäss... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;BArbSchV §19 Abs4;BArbSchV §7 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Sind die Bauleiter eines als GmbH & Co KG in Erscheinung tretenden Bauunternehmens auf den einzelnen Baustellen mit der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betraut, wobei sie für die Einhaltung an Ort und Stelle vera... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;BArbSchV §19 Abs4;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: In einem Fall, bei dem es bei einer einzigen Gerüstlage unterlassen worden ist, die zur Absicherung dienenden und vom Gesetz vorgeschriebenen Wehren aller Art anzubringen, ist der Tatbestand des § 31 Abs 2 lit p ASchG in Verbindung mit § 46 Abs 6 AAV bzw § 19 Abs 4 BArb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen Berufener einer bestimmten Gesellschaft m.b.H. am 13. Juli 1988 auf einer näher bezeichneten Baustelle a) die Gerüstbeläge des Stahlrohrgerüstes nicht mit Mittel- und Fußwehren gesichert, b) die Arbeitsplätze auf diesem Gerüst nicht über sicher begehbare Zugänge, wie ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;AAV §46 Abs9;VwRallg;
Rechtssatz: Gerüste müssen, unabhängig davon, auf welchen Stellen gerade gearbeitet wird, in ihrer Gesamtheit mit den vorschriftsmäßigen Sicherungen ausgestattet sein. Daß die Verpflichtung zur vorschriftsmäßigen Ausstattung von Gerüsten nicht bloß auf die jeweils konkret benützten Teile eines Gerüstes abgestell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Zum objektiven Tatbestand eines nach § 31 Abs 2 lit p ASchG als Verwaltungsübertretung strafbaren Verstoßes gegen die Bestimmung des § 46 Abs 6 AAV gehört es auch, daß die nicht vorschriftsgemäße Gerüstlage über Gewässern liegt oder daß von ihr Arbeitnehmer mehr als 2 m abstürzen können... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im
Spruch: des Straferkenntnisses wegen einer Übertretung des § 46 Abs 6 AAV muss das Tatbestandsmerkmal enthalten sein, dass die nicht vorschriftsgemäße Gerüstlage über Gewässern liegt oder dass von ihr Arbeitnehmer mehr als 2 m abstürzen können. Diesem Erfordernis wird eine Tatumschreibung nicht g... mehr lesen...