Norm: JWG §26 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 26 JWG Siehe Art VI § 9 KindReÄG, BGBl 1989/182 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102263 Dokumentnummer JJR_19960909_OGH0002_000JWG00026_9600000_001 mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26JWG §30
Rechtssatz: Es liegt nicht an den Eltern, sich allenfalls notwendige Maßnahmen der Erziehungshilfe nach ihrem Gutdünken auszusuchen und sich einer begleitenden Kontrolle der Erziehung durch Organe des Jugendamtes zu entziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 541/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 1 Ob 541/95 Eu... mehr lesen...
Norm: JWG §26 ffIPRG §1IPRG §6
Rechtssatz: Eingriffe in die Erziehungsrechte der Erziehungsberechtigten nach den § 26 ff JWG gehören zwar dem Zivilrecht an, erfordern aber, da sie nur mit den Mitteln, die die österreichische Jugenwohlfahrtspflege vorsieht, vollzogen werden können, eine Sonderanknüpfung an das österreichische Recht. Entscheidungstexte 1 Ob 560/89 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: JWG §21JWG §26JWG §34
Rechtssatz: Der Bezirksverwaltungsbehörde als Amtskurator ist bei allen Maßnahmen des Gerichtes, durch die der Zweck der gewährten Erziehungshilfe in Frage gestellt werden kann, Parteistellung und damit auch die Rekurslegitimation zuzubilligen (hier Ausdehnung des Besuchsrechtes in einem Ausmaß, daß dieses der Übergabe in die Pflege und Erziehung des Besuchsberechtigten nahekommt). Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §26
Rechtssatz: Ob der aktenkundige Sachverhalt die Aufrechterhaltung der gerichtlichen Erziehungshilfe rechtfertigt, ist Ermessensentscheidung bei der das Wohl der Kinder im Vordergrund steht und das anzuerkennende Recht der Eltern zur Kindererziehung zurückzutreten hat, wenn der Erziehungsnotstand noch nicht beseitigt ist (so schon 3 Ob 533/87 = ÖA 1988,84). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Dem Gesetz ist mit aller Deutlichkeit zu entnehmen, daß gerichtliche Erziehungshilfe nur angeordnet werden darf, wenn der Erziehungsberechtigte die mit der Erziehungsgewalt verbundenen Pflichten nicht erfüllt, dh ganz konkret bereits nicht erfüllt hat; eine ungünstige Zukunftprognose genügt nicht. Eine Nichterfüllung der mit der Erziehungsgewalt verbundenen Pflichten ist nur auch dann anzunehmen, wenn der Erziehungsber... mehr lesen...
Norm: JWG §26JWG §28
Rechtssatz: Ob die gerichtliche Erziehungshilfe oder die Erziehungsaufsicht gewichtiger in die Elternrechte eingreift, hängt davon ab, welche Anordnungen konkret erfolgen. Die Überwachung und Anleitung durch Erziehungsaufsicht stellt sich als weniger strenger Eingriff dar, als die Entfernung des Kindes aus der Pflege und Erziehung der Eltern im Rahmen der gerichtlichen Erziehungshilfe. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1JWG §21JWG §26
Rechtssatz: Die Bezirksverwaltungsbehörde ist auch in ihrer Stellung als besonderer Kurator iSd § 21 JWG in Vormundschafts- und Pflegschaftssachen, in denen die gerichtliche Erziehungshilfe iSd § 26 JWG angeordnet wurde, nicht zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen jede Entscheidung des Gerichtes befugt, sondern nur gegen Entscheidungen, die Maßnahmen im Rahmen der angeordneten gerichtlichen Erziehungshilfe zum G... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Ein Erziehungsnotstand kann auch vorliegen, wenn das Kind den massiven Auseinandersetzungen der Eltern gegeneinander hilflos ausgesetzt ist. Entscheidungstexte 7 Ob 703/84 Entscheidungstext OGH 17.01.1985 7 Ob 703/84 Veröff: ÖA 1986,108 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS00... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Die Anwendung dieser Gesetzesstelle setzt nicht voraus, daß das Wohl des Kindes "in extremer Weise" gefährdet ist. Entscheidungstexte 7 Ob 703/84 Entscheidungstext OGH 17.01.1985 7 Ob 703/84 Veröff: ÖA 1986,108 1 Ob 674/86 Entscheidungstext OGH 14.10.1986 1 Ob 674/86 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §26
Rechtssatz: Handelt es sich bei den gelegentlichen Züchtigungen durch die Mutter nicht um härtere Bestrafungen, können diese Vorwürfe allein einen Mißbrauch der Erziehungsgewalt nicht begründen. Würde eine derart einschneidende Maßnahme wie die langfristige Unterbringung der Minderjährigen auf einem Pflegeplatz allein darauf gestützt, hätte das Gericht damit das ihm eingeräumte pflichtgemäße Ermessen überschritte... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Zur Prüfung, ob die tatsächlichen Umstände eine Maßnahme nach § 26 JWG rechtfertigen, bedarf es konkreter Feststellungen über die zum Wohle des Kindes erforderlichen erzieherischen Maßnahmen, und nicht bloß allgemeiner Wertungen, wie "nachgewiesene Erziehungsfähigkeit" und "krankmachendes Milieu". Entscheidungstexte 6 Ob 708/84 Entscheidungstext OGH 14.12.... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Auf einen allenfalls entgegenstehenden Willen des (siebenjährigen ) Kindes oder gar seiner Schwester kommt es bei notwendigen Hilfemaßnahmen nicht an. Entscheidungstexte 7 Ob 633/84 Entscheidungstext OGH 13.09.1984 7 Ob 633/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0063656 ... mehr lesen...
Norm: JWG §26JWG §27
Rechtssatz: Eine Aufhebung von Maßnahmen nach § 26 JWG hinsichtlich eines ausländischen Kindes vor Erreichen ihres Zweckes unter gleichzeitiger Erlassung einer Entscheidung, wodurch die Erreichung des mit ihnen angestrebten Zweckes in anderer Weise sichergestellt werden soll, kommt nicht in Betracht, wenn der ausländische Staat letztere Entscheidung nicht anerkennt, und zu befürchten ist, daß das Kind in diesen Staat zurück... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Die Nichterfüllung der Erziehungspflichten ist als eine von subjektiver Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten unabhängige objektive Voraussetzung für die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe nach § 26 Abs 1 JWG aufzufassen. Ob daher ein Schuldvorwurf gegen die Mutter wegen des festgestellten Erziehungsnotstandes ihrer Kinder gerechtfertigt wäre, ist für die im Interesse der Kinder zutreffenden Maßnahmen ... mehr lesen...
Heribert I wurde am 24. November 1977 in Wien geboren. Seine Mutter hatte am 23. Jänner 1971 Gustav Bruno L geheiratet. Diese Ehe wurde mit dem seit 2. Dezember 1977 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 4. November 1977, 15 Cg 188/77-7, geschieden. Der geschiedene Ehemann der Mutter bestritt die Ehelichkeit. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erkannte mit dem seit 5. Juni 1979 rechtskräftigen Urteil vom 20. April 1979, 8 Cg 708/79-6, daß ... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur einstweiligen freiwilligen Heimunterbringung schließt nicht aus, daß gegen den Willen der Erziehungsberechtigten, das heißt unabhängig von deren Einverständnis und daher unter Umständen auch ohne dieses, eine Erziehungshilfemaßnahme in ihrem Bestand durch pflegschaftsgerichtlichen Beschluß abgesichert wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1AußStrG §16 BIII2bJWG §9 Abs2JWG §26StV 1955 Art7
Rechtssatz: Das Wohl eines der slowenischen Minderheit (Art 7 Staatsvertrag von Wien BGBl 1955/152) angehörenden Kindes, das bisher zweisprachig erzogen wurde, erfordert es, die zweisprachige Erziehung (slowenisch - deutsch) auch im Falle einer Maßnahme nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz fortzusetzen. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10JWG §26
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit der Bestimmungen des JWG auf ausländische Kinder richtet sich nicht nach den Regeln des Internationalen Privatrechtes, sondern denen des öffentlichen Rechtes, das hier vom Territorialitätsprinzip beherrscht wird. Entscheidungstexte 5 Ob 584/78 Entscheidungstext OGH 13.06.1978 5 Ob 584/78 Veröff: EvBl 1978/159 S 490 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BJWG §26
Rechtssatz: Maßnahmen nach § 176 ABGB nF oder § 26 JWG sind nur gerechtfertigt, wenn die Eltern die Erziehung vernachlässigen, oder die Erziehungsgewalt missbrauchen, nicht aber schon dann, wenn die Erziehung bei einer dritten Person besser wäre als die an sich ordnungsgemäße Erziehung bei den Eltern. Entscheidungstexte 7 Ob 746/77 Entscheidungstext OGH 26.01.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BJWG §26
Rechtssatz: Nicht jede Bestrafung rechtfertigt eine Verfügung nach § 176 ABGB nF und insbesondere nicht eine Maßnahme nach § 26 Abs 1 JWG, weil nicht immer die Gefahr des bösen Beispiels gegeben ist bzw eine mögliche Gefährdung des Kindes vorliegt. Entscheidungstexte 7 Ob 746/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 746/77 ... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Eine längerdauernde Verletzung der Schulpflicht rechtfertigt unter Umständen Maßnahmen der gerichtlichen Erziehungshilfe. Solche können nur von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden. Das Gericht hat gleichzeitig mit der Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe eine bestimmte, auf einige Dauer abgestellte, eine Erziehungsmaßnahme darstellende Verfügung zu treffen, die voraussichtlich Gewähr dafür... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26
Rechtssatz: Erziehungshilfe hat das gefährdete, aber noch intakte Kind zum Gegenstand; sie setzt einen Erziehungsnotstand voraus, der dann vorliegt, wenn die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten für den Jugendlichen überhaupt nicht sorgen, oder wenn die Fürsorge so unzulänglich ist, daß sie das künftige rechtmäßige Verhalten des Kindes und dessen gesundheitliche Entwicklung in Frage stellt. Entsch... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Voraussetzung für die Gewährung der Erziehungshilfe ist das Vorliegen eines Erziehungsnotstandes. Ein solcher setzt voraus, daß seitens der Eltern für das Kind überhaupt nicht gesorgt wird oder die Fürsorge so unzulänglich ist, daß das Wohl des Kindes oder der Allgemeinheit gefährdet wird. Entscheidungstexte 6 Ob 228/74 Entscheidungstext OGH 28.11.1974 6 ... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26nöJWG §25
Rechtssatz: Welche Erziehungsmaßnahme zu ergreifen ist, hat das Gericht nach Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalles unter Bedachtnahme auf das Wohl des Kindes zu entscheiden. Hiebei ist grundsätzlich zunächst das gelindere Mittel anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 249/73 Entscheidungstext OGH 10.01.1974 7 Ob 249/73 Veröff: EvBl 1974/139 S ... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26
Rechtssatz: Die Erziehungsberatung wird nur dort anzuwenden sein, wo der zutage getretene Erziehungsnotstand nicht besonders gravierend ist und der Minderjährige im Falle der Belassung bei den Erziehungsberechtigten in seiner körperlichen Beziehung nicht gefährdet ist. Entscheidungstexte 7 Ob 249/73 Entscheidungstext OGH 10.01.1974 7 Ob 249/73 Veröff: EvBl 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §178 CJWG §26WrJWG §25 Abs4
Rechtssatz: Eine Maßnahme der Erziehungshilfe kann nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, im vorliegenden Fall Mutter und Vormünderin, durchgeführt werden. Bei Widerruf dieser Zustimmung hat die Bezirksverwaltungsbehörde entweder die Erziehungshilfe zu beenden oder beim Pflegschaftsgericht einen Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zu st... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §9JWG §26JWG §31
Rechtssatz: Welche tatsächlichen Umstände im konkreten Einzelfall die Anordnung einer Maßnahme gemäß § 26 JWG rechtfertigen, ist im Gesetz nicht näher bestimmt; es vermag daher die Behauptung, daß diese Umstände im konkreten Fall zur Rechtfertigung einer derartigen Maßnahme nicht ausreichen, den Anfechtungsgrund "offenbarer Gesetzwidrigkeit" im Sinne des § 16 AußStrG nicht herzustellen (ebenso EFSlg ... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Von einer Nichterfüllung der mit der Erziehungsgewalt verbundenen Pflichten kann man auch dann sprechen, wenn der Erziehungsberechtigte nicht dazu geeignet ist, dem Kind die erforderlich erscheinende Hilfe zu gewähren. Ob dies der Fall ist, kann nur nach den Umständen des Falles beurteilt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 146/72 Entscheidungstext OGH 11.07.197... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2lJWG §26
Rechtssatz: Wenn den Entscheidungen der Untergerichte über die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe nach § 26 JWG nicht entnommen werden kann, welche Maßnahme das Gericht im Einzelfall anordnete und aus welchen Gründen diese Maßnahme erforderlich gehalten wurde, sind sie nichtig im Sinne des § 16 AußStrG (§477 Abs 1 Z 9 ZPO). Entscheidungstexte 5 Ob 282... mehr lesen...