Norm
JWG §26Rechtssatz
Die Nichterfüllung der Erziehungspflichten ist als eine von subjektiver Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten unabhängige objektive Voraussetzung für die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe nach § 26 Abs 1 JWG aufzufassen. Ob daher ein Schuldvorwurf gegen die Mutter wegen des festgestellten Erziehungsnotstandes ihrer Kinder gerechtfertigt wäre, ist für die im Interesse der Kinder zutreffenden Maßnahmen unerheblich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0063612Dokumentnummer
JJR_19830810_OGH0002_0060OB00730_8300000_001