RS OGH 1983/8/10 6Ob730/83, 3Ob611/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.08.1983
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Norm

JWG §26

Rechtssatz

Die Nichterfüllung der Erziehungspflichten ist als eine von subjektiver Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten unabhängige objektive Voraussetzung für die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe nach § 26 Abs 1 JWG aufzufassen. Ob daher ein Schuldvorwurf gegen die Mutter wegen des festgestellten Erziehungsnotstandes ihrer Kinder gerechtfertigt wäre, ist für die im Interesse der Kinder zutreffenden Maßnahmen unerheblich.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 730/83
    Entscheidungstext OGH 10.08.1983 6 Ob 730/83
  • 3 Ob 611/83
    Entscheidungstext OGH 16.11.1983 3 Ob 611/83
    Vgl auch; nur: Die Nichterfüllung der Erziehungspflichten ist als eine von subjektiven Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten unabhängige objektive Voraussetzung für die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe nach § 26 Abs 1 JWG aufzufassen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0063612

Dokumentnummer

JJR_19830810_OGH0002_0060OB00730_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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