Norm: JWG §26JWG §27
Rechtssatz: Anordnung mehrerer Maßnahmen (eventualiter) zulässig (hier Unterbringung bei fremder Familie, mangels geeignetem Pflegeplatz jedoch im öffentlichen Heim). Entscheidungstexte 5 Ob 103/70 Entscheidungstext OGH 10.06.1970 5 Ob 103/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS006357... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 FJWG §26
Rechtssatz: Wenn sich die Mutter, der die Pflege und Erziehung des Kindes im Einverständnis mit dem Vater überlassen wurde, als zur Erfüllung dieser Aufgabe ungeeignet erweist, sodaß die gerichtliche Erziehungshilfe angeordnet und das Kind auf Pflege, soferne zu erwarten ist, daß das Kind in seinem Haus geordnete Verhältnisse findet. Entscheidungstexte 5 Ob 163/69 ... mehr lesen...
Norm: JWG §26JWG §28
Rechtssatz: Erziehungsaufsicht im Sinne des § 28 JWG ist die strengere Maßnahme gegenüber der Erziehungshilfe. Sie wendet sich wie die Fürsorgeerziehung dem bereits geschädigten Kind zu und ist eine Maßnahme, die sich gegen das Kind richtet, weil dessen Verhalten bewußt mißbilligt werden soll. Entscheidungstexte 7 Ob 220/68 Entscheidungstext OGH 13.11.1968 7 Ob... mehr lesen...
Norm: JWG §26SbgJWG §26 Abs4
Rechtssatz: Eine Erziehungsberatung ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten zulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 220/68 Entscheidungstext OGH 13.11.1968 7 Ob 220/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0063658 Dokumentnummer JJR_19681113_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Erziehungsnotstand liegt nicht nur dann vor, wenn der Wille oder die allgemeine Fähigkeit zu einer gedeihlichen Erziehung fehlen, sondern auch dann, wenn aus anderen Gründen (hier: Entfremdung und Abneigung zwischen Mutter und minderjähriger Tochter) die Fürsorge für den Minderjährigen in einer Weise unzulänglich ist, daß das Wohl des Kindes gefährdet ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26
Rechtssatz: Sichergestellt wird der Zweck der gerichtlichen Erziehungshilfe auch durch die Erziehung der Minderjährigen durch die eheliche Mutter. Es bedarf einer Prüfung aller für die Belassung der Minderjährigen im Heim oder für die Überstellung der Minderjährigen zur Mutter sprechenden Umstände und deren Gegenüberstellung unter dem Gesichtspunkt des Wohles der Minderjährigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2JWG §26JWG §34
Rechtssatz: Die mütterliche Großmutter eines ae Kindes ist im Falle der gerichtlichen Erziehungshilfe zu hören und rekursberechtigt, wenn sie das Kind tatsächlich in ihrer Pflege hat. Des Abschlusses eine Pflegevertrages mit ihr bedarf es dazu nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 14/66 Entscheidungstext OGH 26.01.1966 6 Ob 14/66 EvBl 1966/267 S ... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Keine Bedenken des OGH gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 26 JWG. Entscheidungstexte 5 Ob 234/65 Entscheidungstext OGH 16.09.1965 5 Ob 234/65 Veröff: EvBl 1966/101 S 131 2 Ob 549/88 Entscheidungstext OGH 17.05.1988 2 Ob 549/88 Auch European Cas... mehr lesen...
Norm: JWG §26JWG §27
Rechtssatz: Ordnet das Gericht die Erziehungshilfe an, so hat es gleichzeitig zu verfügen, welche Maßnahme zu treffen ist. Insbesondere ist im Fall der Heimunterbringung anzugeben, in was für einer von mehreren Gattungen von Heimen der Minderjährige erzogen werden soll. Unter gleichartigen Heimen ist jedoch keine Auswahl zu treffen. Entscheidungstexte 8 Ob 279/64 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2JWG §26JWG §39
Rechtssatz: Keine Parteistellung des Ehemannes der Kindesmutter im Verfahren zur Aufhebung der gerichtlichen Erziehungshilfe. Entscheidungstexte 5 Ob 35/63 Entscheidungstext OGH 21.02.1963 5 Ob 35/63 2 Ob 286/65 Entscheidungstext OGH 07.10.1965 2 Ob 286/65 ... mehr lesen...
Norm: JWG §26JGG 1961 §2 Abs1
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 1 JGG kann die gerichtliche Erziehungshilfe nur angeordnet werden, wenn die in § 26 JWG angeführten, näheren Voraussetzungen dieser Erziehungsmaßnahme vorliegen. Entscheidungstexte 10 Os 301/62 Entscheidungstext OGH 09.11.1962 10 Os 301/62 Veröff: JBl 1963,438 (mit Glosse von Piska) = RZ 1963,29 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2gJWG §26JWG §34
Rechtssatz: Keine Nullität, wenn sich das Vormundschaftsgericht bei Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe mit dem dem Antrag zugrunde liegenden Erhebungsmaterial des gesetzlichen Amtskurators begnügt und dem Erziehungsberechtigten bei dessen Vernehmung nicht alle Anschuldigungen vorhält. Entscheidungstexte 5 Ob 290/62 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Die gerichtliche Erziehungshilfe kann nur auf Antrag der Bezirksverwaltungsbehörde angeordnet werden. Entscheidungstexte 6 Ob 18/61 Entscheidungstext OGH 25.01.1961 6 Ob 18/61 6 Ob 174/61 Entscheidungstext OGH 26.04.1961 6 Ob 174/61 Beisatz: Das Gericht ist durch die Regelung des § 26 JWG aber n... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19 Abs1JWG §9JWG §26JWG §27
Rechtssatz: Es fällt in den Aufgabenkreis des Gerichtes, auch für die Entfernung eines Minderjährigen aus der bisherigen Umgebung zu sorgen, falls sie zur Durchführung einer im Rahmen der gerichtlichen Erziehungshilfe beschlossenen Maßnahme erforderlich ist, und sie allenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 491/60 Ents... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26JWG §28
Rechtssatz: Vorgang bei Antrag auf Übergabe des Kindes in die Pflege der Mutter, wenn mit ihrem Einverständnis die Erziehungshilfe angeordnet wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 471/60 Entscheidungstext OGH 02.12.1960 2 Ob 471/60 Veröff: RZ 1961,87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960... mehr lesen...
Norm: ABGB §139ABGB §145ABGB §176 BABGB §176 CJWG §26
Rechtssatz: Ohne das Vorliegen eines bereits bestehenden Erziehungsnotstandes kann auch auf Schwierigkeiten, die sich aus der Rückkehr des Kindes zu den Eltern in psychischer Hinsicht für dieses ergeben könnten, nicht Bedacht genommen werden, da den Eltern das Recht auf Erziehung des Kindes primär zusteht. Entscheidungstexte 6 Ob 168/60 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §178 CJWG §26
Rechtssatz: Unter den Voraussetzungen des § 178 ABGB kann nach § 26 JWG auch gegen den Willen des Erziehungsberechtigten die Erziehungshilfe gewährt werden, die gemäß § 9 Abs 1 JWG auch die anderweitige Unterbringung umfaßt. § 178 ABGB ist auch nach der Erlassung des JWG noch anwendbar. Entscheidungstexte 1 Ob 463/50 Entscheidungstext OGH 30.08.1950 1 Ob ... mehr lesen...