RS OGH 1989/2/7 1Ob513/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.1989
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Norm

JWG §21
JWG §26
JWG §34

Rechtssatz

Der Bezirksverwaltungsbehörde als Amtskurator ist bei allen Maßnahmen des Gerichtes, durch die der Zweck der gewährten Erziehungshilfe in Frage gestellt werden kann, Parteistellung und damit auch die Rekurslegitimation zuzubilligen (hier Ausdehnung des Besuchsrechtes in einem Ausmaß, daß dieses der Übergabe in die Pflege und Erziehung des Besuchsberechtigten nahekommt).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0063381

Dokumentnummer

JJR_19890207_OGH0002_0010OB00513_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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