Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0091 E 14. Februar 1985 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO (und nicht § 58 Abs 1 StVO) kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere Ursachen, wie zB Übermüdung und Einnahme von Medikamenten, zurückzuführen ist. Dies gilt auch dann, wenn d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §50;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Verantwortet sich der Übertretungen nach § 4 Abs 5 und § 5 Abs 1 StVO Beschuldigte dahingehend, er sei 1) nicht Lenker des Pkws gewesen und 2) könnten die Beschädigungen am Kfz des Zeugen nicht von seinem Pkw stammen, und schenkt die Behörde Teil 2) seiner Verantwortung auf Grun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1986/105;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 stellt für sich bereits die verletzte Verwaltungsvorschrift dar, weil diese Gesetzesstelle ein eindeutiges Verbot ("darf ein Fahrzeug wede... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;
Rechtssatz: § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 verbietet das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholwert von mindestens 0,8 o% oder durch einen diese Konzentration nicht e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Wurde zu Recht vom Vorliegen einer Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz StVO 1960 ausgegangen, so kommt der Judikatur des VwGH hinsichtlich der besonders nachteiligen Auswirkungen eines Alkoholkonsums in der Anflutungsphase auf die Fahrtüchtigkeit keine Bedeutung mehr zu. Schlagworte Alkoholbeeinträchti... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;
Rechtssatz: Eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 kann auch dann angenommen werden, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere Umstände wie etwa die Einnahme von Medikamenten oder Übermüdung zurückzuführen ist; dies gilt auch dann, wenn die genossene Alko... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;
Rechtssatz: Das Beweisverwertungsverbot hinsichtlich einer gesetzwidrig erlangten Blutprobe (Hinweis auf E VS 27.11.1979, 0855/79, VwSlg 9975 A/1979) gilt auch im Verfahren betreffend die Entziehung der Len... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §863;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0252 E 23. März 1984 VwSlg 11378 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Eine Zustimmungserklärung nach § 5 Abs 7 StVO kann auch konkludent (§ 863 ABGB) erklärt werden, wenn der Lenker weiß, aus welchem Grund man ihm Blut abnehmen will. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0087/63 E 21. November 1963 RS 2 Stammrechtssatz Die Verwaltungsbehörde hat frei und unabhängig von den Gerichten zu beurteilen, ob eine Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO vorliegt. Schlagworte Verfahrensrecht Gericht Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Die Tatsache, dass dem Beschuldigten kein Verschulden an dem von ihm verursachten Verkehrsunfall nachgewiesen werden kann, steht der Feststellung, dass er sich dennoch in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hat, nicht entgegen. (Hinweis auf E vom 3.4.1985, 84/03/0335) ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0001 E 21. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 StVO 1960 ist das Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verboten. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholwert von mindestens 0,8 %o oder du... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen eines die Identität der Blutprobe in Frage stellenden Ereignisses vor, so sind weitere Erhebungen über den "Weg des abgenommenen Blutes" nicht erforderlich. Schlagworte Beweismittel Beschuldigtenverantwo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen über die Schlüssigkeit eines Alkoholisierung feststellenden Gutachtens eines medizinischen Sachverständigen auf der Grundlage des Ergebnisses der klinischen Untersuchung, bei der prompte Pupillenreaktion, sichere Koordinationsproben und positiver Drehnystagmus von 15 Sekunden festgestellt wurden, und des Ergebnisses der Blutalkoh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0013 E 13. Jänner 1988 RS 2 Stammrechtssatz Selbst wenn ein eine Verurteilung nach § 5 Abs 1 StVO aussprechendes Straferkenntnis offen lässt, ob der Blutalkoholwert des Betroffenen 0,8 %o erreicht hat oder nicht, so kann darin keine Rechtswidrigkeit gelegen ... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs2StVO 1960 §99 Abs1 litb
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine Person größte Mühe hat, sich auf den Beinen zu halten, muss nicht schlechthin auf eine Alkoholisierung zurückzuführen sein. Ein solches Verhalten kann nach den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens auch auf sehr große Übermüdung oder sonstige Störungen der Funktion der Beine (z... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs2StVO 1960 §99 Abs1 litb
Rechtssatz: Die örtliche und zeitliche Desorientiertheit einer Person muss kein zwingendes Alkoholisierungssymptom darstellen, ist es doch denkbar, dass solche Zustände bei unvermutetem Aufgewecktwerden aus tiefem Schlaf eintreten. Schlagworte Alkotest Voraussetzung Feststellung der Alk... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;B-VG Art89 Abs2;StGG Art2;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs11 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4a idF 1986/105;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass im Beschwerdefall deshalb keine verfassungsrechtlichen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1213/65 E 23. November 1965 RS 1 Stammrechtssatz Der Durchschnittswert von 1 Flasche Bier beträgt 0,4 %o von 1 Seidel Biert 0,2 %o und von 1/4 l Wein 0,5 %o Blutalkoholgehalt. (Hinweis auf E vom 15.4.1964, Zl. 1258/63 und vom 9.11.1965, Zl. 0501/65) European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §58 Abs1 idF 1986/105;
Rechtssatz: Der VwGH sieht keinen Anlass, durch die infolge der 13. Novelle geänderte Fassung des § 5 StVO von der im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. Oktober 1973, 2041/71, VwSlg 8477 A/1971, vertretenen Auffassung, was unter dem Begriff "durch Alkohol beeinträchtiger Zustand" (§ 5 Abs 1 StVO 1960... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0073 E 16. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Eine träge Puppillenreaktion ist in der Regel erst bei mindestens 1 %o Blutalkohol gegeben (Hinweis E 28.9.1979, 2714/77 und E 9.9.1981, 1031/80). Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Pupillenreaktion ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §58 Abs1 idF 1986/105;
Rechtssatz: Der zweite Satz des § 5 Abs 1 StVO idF nach der 13. Novelle schließt nicht aus, dass auch Personen, deren Atemluft entsprechend der Untersuchung mit einem Gerät iSd § 5 Abs 2a lit b leg cit einen Alkoholgehalt von weniger als... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov bestehen unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsprinzips keine Bedenken. Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit
Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs5;VStG §8 Abs1;
Rechtssatz: Ist das Hinterrad des Fahrzeuges angekettet und deshalb das Ingangsetzen des Motors durch Treten der Pedale nicht möglich, so fehlt es zum Versuch der Inbetriebnahme am tauglichen Objekt. Es handelt sich dann um einen absolut untauglichen Versuch. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Für die Inbetriebnahme eines KFZ ist es ohne Bedeutung, ob die das Ingangsetzen des Motors nicht hindernde Lenkungssperre (hier: eines Motorfahrrades) eingerastet ist oder nicht. Schlagworte Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:198... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung liegt, unabhängig von der Absicht, das KFZ zu lenken, eine Inbetriebnahme eines KFZ gem § 5 Abs 1 StVO immer schon dann vor, wenn dessen Motor in Gang gesetzt wird. Schlagworte Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs5;VStG §8 Abs1;
Rechtssatz: Das Treten der Pedale eines auf einem Ständer stehenden Motorfahrrades durch eine Person, die sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet, bildet den Versuch (§ 8 Abs 1 VStG, § 99 Abs 5 StVO) der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO, wenn sich diese Tätigkeit da... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verwaltungsstrafbehörden haben unabhängig von der Wertung der (hier: von der Verwaltungsübertretung völlig verschieden) gerichtlich zu ahndenden Straftat (hier: §§ 15, 136 StGB) durch das Gericht zu entscheiden, ob das verwaltungsstrafrechtl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Beschreibung und Gebrauchsanweisung des "Alcotest CH 237" des Drägerwerkes in Lübeck ergibt sich, daß in Fällen, in denen die Grünverfärbung des Reaktionspräparates im Alkotest-... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte "zum Beweis" dafür, dass "er" unmittelbar nach der Konsumation des Whisky "seine" Fahrt angetreten und vorher keinen Alkohol genossen habe die Einvernahme eines Zeugen beantragt, so darf die Behörde von der Vernehmung dieses Zeugen absehen, da einerseits der Zeitpunkt des Fa... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Hat der medizinische Sachverständige, auf dessen Gutachten die Behörde sich stützte, bei der Befundaufnahme die Sprache des Beschuldigten als "deutlich" beurteilt, so gereicht dies dem Beschuldigten zweifellos nicht zum Nachteil (hier: der Meldungsleger hat die Sprache des Beschuldigten als "undeutlich" beurteilt) Schlagwo... mehr lesen...