RS Vwgh 1988/3/23 88/18/0005

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1
StVO 1960 §5 Abs2
StVO 1960 §99 Abs1 litb

Rechtssatz

Der Umstand, dass eine Person größte Mühe hat, sich auf den Beinen zu halten, muss nicht schlechthin auf eine Alkoholisierung zurückzuführen sein. Ein solches Verhalten kann nach den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens auch auf sehr große Übermüdung oder sonstige Störungen der Funktion der Beine (z. B. so genanntes "Einschlafen der Beine") zurückzuführen sein.

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180005.X01

Im RIS seit

16.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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