RS Vwgh 1988/2/24 85/18/0137

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Veröffentlicht am 24.02.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Für die Inbetriebnahme eines KFZ ist es ohne Bedeutung, ob die das Ingangsetzen des Motors nicht hindernde Lenkungssperre (hier: eines Motorfahrrades) eingerastet ist oder nicht.

Schlagworte

Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985180137.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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