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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Tatsache, dass dem Beschuldigten kein Verschulden an dem von ihm verursachten Verkehrsunfall nachgewiesen werden kann, steht der Feststellung, dass er sich dennoch in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hat, nicht entgegen. (Hinweis auf E vom 3.4.1985, 84/03/0335)
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung FahrtüchtigkeitVerfahrensrecht Entlastungsbeweis PrivatgutachtenBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030096.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010