Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen eines die Identität der Blutprobe in Frage stellenden Ereignisses vor, so sind weitere Erhebungen über den "Weg des abgenommenen Blutes" nicht erforderlich.
Schlagworte
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholbestimmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Verfahrensrecht VerfahrensmängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030061.X03Im RIS seit
13.12.2005