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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Ist das Hinterrad des Fahrzeuges angekettet und deshalb das Ingangsetzen des Motors durch Treten der Pedale nicht möglich, so fehlt es zum Versuch der Inbetriebnahme am tauglichen Objekt. Es handelt sich dann um einen absolut untauglichen Versuch.
Schlagworte
Lenken oder Inbetriebnehmen eines KraftfahrzeugesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180137.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.04.2013