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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung liegt, unabhängig von der Absicht, das KFZ zu lenken, eine Inbetriebnahme eines KFZ gem § 5 Abs 1 StVO immer schon dann vor, wenn dessen Motor in Gang gesetzt wird.
Schlagworte
Lenken oder Inbetriebnehmen eines KraftfahrzeugesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180137.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.04.2013