Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Das Treten der Pedale eines auf einem Ständer stehenden Motorfahrrades durch eine Person, die sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet, bildet den Versuch (§ 8 Abs 1 VStG, § 99 Abs 5 StVO) der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO, wenn sich diese Tätigkeit dazu eignet, den Motor in Gang zu setzen.
Schlagworte
Lenken oder Inbetriebnehmen eines KraftfahrzeugesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180137.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.04.2013