Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/02/0169 E 30. März 2001 RS 2Stammrechtssatz
Ein Gerät zur Abspielung von Musik darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird (vgl. die in Grubmann, Die Straßenverkehrsordnung 1960; mit Kommentar, 1999, Seite 94, Anm. 18, wiedergegebene Rechtsprechung).
Schlagworte
Meldepflicht Mitwirkung und Feststellung des SachverhaltesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999030316.X01Im RIS seit
04.06.2002