I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 22. August 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen polnischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein bis zum 28. Februar 1999 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Der Beschwerdeführer habe bereits in den vergangenen Jahren - zuletzt 1993 - jeweils kurzfristig (legal) in Österreich garbeit... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 22. Juli 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen tunesischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Die belangte Behörde nahm - im Zusammenhang mit der Begründung: des erstinstanzlichen Bescheides, auf welche im angef... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Die Ausübung einer Beschäftigung, ohne im Besitz der nach dem AuslBG dafür erforderlichen Bewilligung zu sein, stellt im Hinblick auf das große öffentliche Interesse an der Verhinderung von "Schwarzarbeit" (Hinweis E 14.4.1994, 94/18/0153) auch dann eine schwerwi... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte beim Arbeitsamt Linz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für einen namentlich genannten türkischen Staatsangehörigen als "Chauffeur und Verkäufer" mit den Erfordernissen "Führerschein Gruppe B, Verkaufserfahrung". Dieser werde dringend zur Aufrechterhaltung des Gechäftsbetriebes benötigt. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt mit Bescheid vom 19. September 1994 gemäß § 4 Abs. 6... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AuslBG §4 Abs6 idF 1994/314;AuslBG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0475 1
(hier ist § 4 Abs 6 AuslBG idF BGBl 1994/314 betroffen) Stammrechtssatz Daß keine die Anstellungserfordernisse erfüllende (Ersatz) Arbeitskraft vorhanden ist, ist im Rahmen der nach Überschreitung der Landeshöchstzahl z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 8. Februar 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes (FrG) ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei von Organen des Landesarbeitsamtes Wien bei... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer (Inhaber einer Wirtschaftstreuhänderkanzlei) stellten am 14. September 1993 beim Arbeitsamt Linz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die tschechische Staatsangehörige M. für die berufliche Tätigkeit als "Anlernling" (spezielle Kenntnisse "tschechisch und Buchhaltung" erforderlich). Dieser Antrag wurde vom genannten Arbeitsamt mit Bescheid vom 28. September 1993 gemäß § 4 Abs. 3 Z. 7 und §... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AuslBG §4;
Rechtssatz: Daß keine die Anstellungserfordernisse erfüllende (Ersatz) Arbeitskraft vorhanden ist, ist im Rahmen der nach Überschreitung der Landeshöchstzahl zu prüfenden Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 Z 1 bis 4 AuslBG (anders als im Verfahren nach § 4 Abs 1 AuslBG) ohne maßgebende Bedeutung. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 24. Oktober 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen ägyptischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer bestreite nicht, daß er von Organen des Lan... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, daß der "Tatvorwurf" nicht ausreichend umschrieben wurde, weil nur ein bestimmter Tag angegeben wurde, jedoch ein Hinweis darauf fehle, "während welchen Zeitraumes der Fremde bei der Schwarzarbeit betreten wurde", wird das Wesen § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 verkannt... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 6. Oktober 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen polnischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Nachdem die belangte Behörde einleitend zu dem Ergebnis kam, daß die in der Berufung behaupteten Verfahrensmängel (Verstoß gegen ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, nicht hingegen die rechtskräftige Bestrafung des betreffenden Arbeitge... mehr lesen...
Mit dem im zweiten Rechtsgang ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 3. Oktober 1994 gab die belangte Behörde der ausschließlich gegen die Strafe gerichteten Berufung des Landesarbeitsamtes Vorarlberg gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 29. Oktober 1993 statt und setzte für die dem Beschwerdeführer zur Last gelegte rechtswidrige Beschäftigung zweier Ausländerinnen (Verstoß gegen § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b AuslBG) die Strafen neu fest (erste Verwaltungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VStG §54b Abs3;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/07/11 AW 94/09/0024 2 Stammrechtssatz Allein das Vorhandensein von einer im Verwaltungsstrafverfahren bestehenden Möglichkeit, die allenfalls im Ergebnis denselben Effekt wie die Zuerkennung der aufschiebenden Wirk... mehr lesen...
I 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid vom 15. September 1993 erklärte die Bundespolizeidirektion Wien (die belangte Behörde) gemäß § 11 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, den dem Beschwerdeführer, einem jugoslawischen Staatsangehörigen, am 31. März 1978 unbefristet erteilten Sichtvermerk für ungültig. Die belangte Behörde vertrat dazu begründend die Ansicht, aus dem Verhalten des Beschwerdeführers - er sei wegen mehrerer Straftaten rech... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;GewO 1973;
Rechtssatz: Das sich in zahlreichen, über viele Jahre erstreckenden Gesetzesverstößen (ua Verstöße gegen die GewO wegen unbefugter Konzessionsausübung und Übertretung des AuslBG) manifestierende Fehlverhalten des Fremden rechtfertigt in seiner Gesamtheit durchaus... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 18. März 1994 gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft O vom 9. Dezember 1992 keine Folge und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid (Begehung von 4 Verwaltungsübertretungen nach § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wegen Inanspruchnahme von 4 Ausländern, ohne daß die hiefür erforderlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;AVG §68 Abs1;VStG §19;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Die Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde oder Verwaltungsgerichtshofbeschwerde, selbst wenn ihr die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, hindert nicht den Eintritt der formellen Rechts... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 2. März 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß den §§ 18 Abs. 1 Z. 1 und 2, 19, 20 und 21 Fremdengesetz (FrG) ein bis zum 16. Oktober 1997 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. In der Begründung: dieses Bescheides wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei (gemeinsam mit 64 anderen türkischen Staatsangehörigen mit Hilfe einer S... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4;AuslBG §7;FrG 1993 §26;
Rechtssatz: Die Tatsache, daß für den Fremden nach Erlassung des Aufenthaltsverbotes eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde, stellt keine wesentliche Änderung des maßgebenden Sachverhaltes dar, welche zur Aufhebung des Aufenthaltsverbotes führen könnte, zumal das Fehlen einer Besch... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (der belangten Behörde) vom 18. Juni 1993 wurde der dem Beschwerdeführer, einem jugoslawischen Staatsangehörigen, erteilte bis 10. Mai 1994 gültige Wiedereinreisesichtvermerk gemäß § 11 Abs. 1 FrG für ungültig erklärt. Begründend wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer nach zwei erfolglosen Versuchen, eine Beschäftigungsbewilligung zu erhalten, für die Erlangung einer solchen als Kraftfahrer S 20.000,-- an einen Mittelsmann bezahlt h... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg (der belangten Behörde) vom 28. Dezember 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen liberianischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 unter Bedachtnahme auf die §§ 19 und 20 FrG ein mit 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei am 25. Oktober 1992 aus Ungarn kommend nach Österreich illegal eingereist. Wegen de... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4;FrG 1993 §19;MRK Art8 Abs2;
Rechtssatz: Die vom Fremden behauptete geregelte Arbeitstätigkeit aufgrund einer gültigen Beschäftigungsbewilligung als Lagerarbeiter ist im Beschwerdefall im Rahmen der Prüfung nach § 19 FrG 1993 nicht wesentlich, zumal nicht zu erkennen ist, warum der Fremde ein... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19;AuslBG §4;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;FrG 1993 §11 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Fremde eine Beschäftigungsbewilligung mit Hilfe eines Mittelsmannes käuflich erworben, hat er weiters die illegale, entgeltliche Beschaffung von Beschäftigungsbewilligungen in sechs Fällen gegen Entgelt vermittelt und hat er schließlich in s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt in seiner am 21. Jänner 1994 zur Post gegebenen Beschwerde vor, der angefochtene Bescheid sei ihm am 9. Dezember 1993 durch Hinterlegung zugestellt worden. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung der Beschwerde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tage der Zustellung. Die Frist zur Beschwerdeerhebung ist somit im Beschwerdefall mit Ablauf des 20. Jä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090020.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (der belangten Behörde) vom 10. Mai 1993 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines jugoslawischen Staatsangehörigen, vom 18. März 1993 auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß § 10 Abs. 1 Z. 4 FrG abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer sein letztes Visum, gültig bis 12. März 1993, aufgrund einer Beschäftigungsbewilligung als sogenannter Künstler im Cafe N erhalten habe. Laut einem "Kriminalbericht" vom 26.... mehr lesen...