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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG;Rechtssatz
Die Ausübung einer Beschäftigung, ohne im Besitz der nach dem AuslBG dafür erforderlichen Bewilligung zu sein, stellt im Hinblick auf das große öffentliche Interesse an der Verhinderung von "Schwarzarbeit" (Hinweis E 14.4.1994, 94/18/0153) auch dann eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar, wenn - mangels Betretung durch die dort genannten Organe - der Tatbestand des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 nicht erfüllt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994180735.X01Im RIS seit
20.11.2000