Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;Rechtssatz
Daß keine die Anstellungserfordernisse erfüllende (Ersatz) Arbeitskraft vorhanden ist, ist im Rahmen der nach Überschreitung der Landeshöchstzahl zu prüfenden Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 Z 1 bis 4 AuslBG (anders als im Verfahren nach § 4 Abs 1 AuslBG) ohne maßgebende Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993090475.X01Im RIS seit
20.11.2000