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19/05 MenschenrechteNorm
AuslBG §4;Rechtssatz
Die vom Fremden behauptete geregelte Arbeitstätigkeit aufgrund einer gültigen Beschäftigungsbewilligung als Lagerarbeiter ist im Beschwerdefall im Rahmen der Prüfung nach § 19 FrG 1993 nicht wesentlich, zumal nicht zu erkennen ist, warum der Fremde einer solchen Tätigkeit nicht auch außerhalb des Bundesgebietes nachgehen könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180059.X01Im RIS seit
20.11.2000