RS Vwgh 1994/3/3 94/18/0059

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1994
beobachten
merken

Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4;
FrG 1993 §19;
MRK Art8 Abs2;

Rechtssatz

Die vom Fremden behauptete geregelte Arbeitstätigkeit aufgrund einer gültigen Beschäftigungsbewilligung als Lagerarbeiter ist im Beschwerdefall im Rahmen der Prüfung nach § 19 FrG 1993 nicht wesentlich, zumal nicht zu erkennen ist, warum der Fremde einer solchen Tätigkeit nicht auch außerhalb des Bundesgebietes nachgehen könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180059.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten