RS Vwgh 1994/5/4 93/18/0622

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Veröffentlicht am 04.05.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4;
AuslBG §7;
FrG 1993 §26;

Rechtssatz

Die Tatsache, daß für den Fremden nach Erlassung des Aufenthaltsverbotes eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde, stellt keine wesentliche Änderung des maßgebenden Sachverhaltes dar, welche zur Aufhebung des Aufenthaltsverbotes führen könnte, zumal das Fehlen einer Beschäftigungsbewilligung bei Erlassung des Aufenthaltsverbotes keine entscheidende Rolle gespielt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180622.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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