Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §4;Rechtssatz
Die Tatsache, daß für den Fremden nach Erlassung des Aufenthaltsverbotes eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde, stellt keine wesentliche Änderung des maßgebenden Sachverhaltes dar, welche zur Aufhebung des Aufenthaltsverbotes führen könnte, zumal das Fehlen einer Beschäftigungsbewilligung bei Erlassung des Aufenthaltsverbotes keine entscheidende Rolle gespielt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180622.X04Im RIS seit
20.11.2000