Die beschwerdeführende Partei beantragte mit Antrag vom 31. März 1995 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für E, eine rumänische Staatsangehörige, für die berufliche Tätigkeit als Eisverkäuferin. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Lebensmittel Wien vom 7. April 1995 gemäß § 4 Abs. 7 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes abgewiesen. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung führte die Beschwerdeführerin aus, die beantragte Arbeitnehmerin lebe sei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 1. Februar 1996 beim Arbeitsmarktservice Angestellte Wien die Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zur Anwerbung der slowakischen Staatsangehörigen S Z für die berufliche Tätigkeit als Reisebürofachkraft. Dieser Antrag wurde vom Arbeitsmarktservice Angestellte Wien mit Bescheid vom 2. Februar 1996 "gemäß § 11 in Verbindung mit den §§ 4 Abs. 7 und 12a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/09/0158 E 26. September 1996
96/09/0269 E 26. September 1996
Rechtssatz: Sind die Voraussetzungen des § 4 Abs 7 AuslBG nicht erfüllt, dann kann es dahingestellt bleiben, ob allenfalls andere Voraussetzungen, etwa die gem § 11 Abs 2 Z 1 AuslBG anwendbaren Bestimmungen des ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a Abs1;AuslBG §12a Abs2;AuslBG §4 Abs7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090188.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 31. März 1995 gab die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft vom 25. Oktober 1994 gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge und bestätigte die Nichterteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen N gemäß "§ 4 Abs. 7 und § 12a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) in der derzeit geltenden Fassung sowie u... mehr lesen...
Im Beschwerdefall wurde die Abweisung der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG ausschließlich auf die Bestimmung des § 4 Abs. 7 AuslBG gestützt, wobei diese Gesetzesstelle nach dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung (Zustellung des angefochtenen Bescheides am 7. März 1995) i. d.F. der Novelle BGBl. Nr. 450/1990 anzuwenden war. Auch aus Anlaß dieses Beschwerdefalles stellte der Verwaltungsgerichtshof am 8. Februar 1996 zu Zl. A 9/96 einen Gesetzesprüfungsantrag an den... mehr lesen...
Im Beschwerdefall wurde die Abweisung der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG ausschließlich auf die Bestimmung des § 4 Abs. 7 AuslBG gestützt, wobei diese Gesetzesstelle nach dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung (Zustellung des angefochtenen Bescheides am 27. Jänner 1995) i. d.F. der Novelle BGBl. Nr. 450/1990 anzuwenden war. Auch aus Anlaß dieses Beschwerdefalles stellte der Verwaltungsgerichtshof am 8. Februar 1996 zu Zl. A 4/96 einen Gesetzesprüfungsantrag an ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall wurde die Abweisung der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG ausschließlich auf die Bestimmung des § 4 Abs. 7 AuslBG gestützt, wobei diese Gesetzesstelle nach dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung (Zustellung des angefochtenen Bescheides am 24. März 1995) i. d.F. der Novelle BGBl. Nr. 450/1990 anzuwenden war. Auch aus Anlaß dieses Beschwerdefalles stellte der Verwaltungsgerichtshof am 8. Februar 1996 zu Zl. A 6/96 einen Gesetzesprüfungsantrag an de... mehr lesen...
Im Beschwerdefall wurde die Abweisung der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG ausschließlich auf die Bestimmung des § 4 Abs. 7 AuslBG gestützt, wobei diese Gesetzesstelle nach dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung (Zustellung des angefochtenen Bescheides am 6. Februar 1995) i. d.F. der Novelle BGBl. Nr. 450/1990 anzuwenden war. Auch aus Anlaß dieses Beschwerdefalles stellte der Verwaltungsgerichtshof am 8. Februar 1996 zu Zl. A 5/96 einen Gesetzesprüfungsantrag an ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall wurde die Abweisung der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG ausschließlich auf die Bestimmung des § 4 Abs. 7 AuslBG gestützt, wobei diese Gesetzesstelle nach dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung (Zustellung des angefochtenen Bescheides am 17. März 1995) i. d.F. der Novelle BGBl. Nr. 450/1990 anzuwenden war. Auch aus Anlaß dieses Beschwerdefalles stellte der Verwaltungsgerichtshof am 8. Februar 1996 zu Zl. A 7/96 einen Gesetzesprüfungsantrag an de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs7 idF 1990/450;B-VG Art140 Abs7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996090202.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs7;B-VG Art140 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/29 96/09/0203 1 Stammrechtssatz Der VfGH hat mit E 13.6.1996, G 1395/95, ausgesprochen, daß § 4 Abs 7 AuslBG idF Nov BGBl 1990/450, verfassungswidrig war. Diese den angefochtenen Bescheid allein tragende Gesetzesstelle war im Beschw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs7 idF 1990/450;B-VG Art140 Abs7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996090201.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/09/0205 E 29. August 1996 Rechtssatz: Der VfGH hat mit E 13.6.1996, G 1395/95, ausgesprochen, daß § 4 Abs 7 AuslBG idF Nov BGBl 1990/450, verfassungswidrig war. Diese den angefochtenen Bescheid allein tragende Gesetzesstelle war im Beschwerdefall als einem der Anlaßfälle gem Art 140 Abs 7 B-VG nicht mehr anzuwenden, weshalb der angefochtene Bescheid wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufzuheben war. Gerichtsentscheidung VfGH 1996... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs7 idF 1990/450;B-VG Art140 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/29 96/09/0203 1 Stammrechtssatz Der VfGH hat mit E 13.6.1996, G 1395/95, ausgesprochen, daß § 4 Abs 7 AuslBG idF Nov BGBl 1990/450, verfassungswidrig war. Diese den angefochtenen Bescheid allein tragende Gesetzesstelle ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs7 idF 1990/450;B-VG Art140 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/29 96/09/0203 1 Stammrechtssatz Der VfGH hat mit E 13.6.1996, G 1395/95, ausgesprochen, daß § 4 Abs 7 AuslBG idF Nov BGBl 1990/450, verfassungswidrig war. Diese den angefochtenen Bescheid allein tragende Gesetzesstelle ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 25. Jänner 1995 einen Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den polnischen Staatsbürger G für die vorgesehene berufliche Tätigkeit als Kfz-Spengler. Mit Bescheid vom 30. Jänner 1995 wies die zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien den Antrag auf Ausstellung der Sicherungsbescheinigung gemäß § 12a AuslBG ("BGBl.Nr. 218/1979 i.d.g.F.") i.V.m. der Veordnung des... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a idF 1995/257;AuslBG §4 Abs7 idF 1995/257;AVG §56;BHZÜV 1995;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090162.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 15. Februar 1995 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den kroatischen Staatsbürger V S für die berufliche Tätigkeit als "Maurer-Fassader". Diesen Antrag wies die zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien mit Bescheid vom 20. Februar 1995 gemäß § 4 Abs. 7 AuslBG ab. Gemäß § 4 Abs. 7 AuslBG dürfe eine Beschäftigungsbewilligung für eine ausländische... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 4. Februar 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische/serbische" Staatsbürgerin A.S. für die berufliche Tätigkeit als "Küchenhelferin". Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 10. März 1993 gemäß § 4 Abs 6 AuslBG ab. In der Begründung: wurde nach Zitierung des § 4 Abs 6 AuslBG festgestellt, der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a idF 1995/257;AuslBG §4 Abs7 idF 1995/257;AVG §56;BHZÜV 1995;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090170.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a idF 1995/257;AuslBG §4 Abs7 idF 1995/257;AVG §56;BHZÜV 1995;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090161.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht aufgrund der Beschwerde und den vorgelegten angefochtenen Bescheiden von folgendem Sachverhalt aus: Die beschwerdeführende Partei, die ein Unternehmen für Zelthallenverleih und Planenherstellung betreibt, beantragte am 5. April 1995 die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die ausländischen Staatsangehörigen A (Staatsangehörigkeit: Bosnien-Herzegowina; berufliche Tätigkeit: Planenarbeiter mit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a idF 1993/501;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1994/314;AuslBG §4 Abs7 idF 1990/450; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
95/09/0277 bis 0275, 0277 bis 0281 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/24 95/09/0092 1 Stammrechtssatz Ist die Voraussetzung des § 4 Abs 7 Aus... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a;AuslBG §4 Abs7;BHZÜV 1995;B-VG Art130 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
95/09/0277 bis 0275, 0277 bis 0281
Rechtssatz: Aus dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs 7 AuslBG bietet sich kein Anhaltspunkt dafür, bei Überschreitung der Bunde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 11. Oktober 1994 beim Arbeitsamt den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen V.S. als Taxilenker. Der diesen Antrag abweisende Bescheid ist in den Verwaltungsakten nicht enthalten. Wie aber der Berufungsentscheidung und der Sachverhaltsschilderung in der Beschwerde zu entnehmen ist, wurde dieser Antrag vom Arbeitsamt mit Bescheid vom 25. Oktober 1994 gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 3 Z. 7 und Abs. 6 Aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs7;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995090091.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 22. März 1994 beim Arbeitsamt (AA) den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die "jugoslawische" Staatsbürgerin P.K. als Baumschulhilfsarbeiterin mit einem Stundenbruttolohn von S 65,--. Diesen Antrag wies das AA mit Bescheid vom 13. April 1994 gemäß § 4 Abs. 6 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) mit der Begründung: ab, auf Grund der Ergebnisse des "Ermittlungsverfahrens" sei davon auszugehen, daß ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 23. Jänner 1995 hatte das Arbeitsmarktservice erster Instanz den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die ausländische Arbeitskraft A nach den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) abgelehnt. Die dagegen von der beschwerdeführenden Partei eingebrachte Berufung hat die belangte Behörde mit dem ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a idF 1993/501;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1994/314;AuslBG §4 Abs7 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/24 95/09/0092 1
(hier ist § 4 Abs 7 anstatt § 4 Abs 6 AuslBG anzuwenden) Stammrechtssatz Ist die Voraussetzung des § 4 Abs 7 AuslBG nicht erfüllt, kann es dahingestellt bleiben, ob allenfalls die Bestimmun... mehr lesen...