Rechtssatz: Ist die Voraussetzung des § 4 Abs 7 AuslBG nicht erfüllt, kann es dahingestellt bleiben, ob allenfalls die Bestimmungen des § 4 Abs 1 oder des § 4 Abs 6 AuslBG die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung rechtfertigen würden. Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...